für Kinder, die in der Zeit vom 1.10.2011 bis 30.09.2012 geboren wurden

Gemäß § 37 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) in der zuletzt gültigen Fassung beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet unter Berücksichtigung der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung gemäß § 51 und in Verbindung mit § 37 Abs. 1 BbgSchulG über die Aufnahme in die Schule.

In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Der Antrag ist an der zuständigen Grundschule zu stellen. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungs- und Kenntnisstand des Kindes enthalten. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.

Auf der Grundlage des § 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes und gemäß der Satzung über die Bildung eines Schulbezirkes für die Grundschulen in der Stadt Erkner (Schulbezirkssatzung) vom 19.12.2003 wird in der Stadt Erkner ein Schulbezirk gebildet, welcher das gesamte Gebiet der Stadt Erkner umfasst. Somit sind die schulpflichtig werdenden Kinder, deren Wohnung sich in der Stadt Erkner befindet, in der Löcknitz-Grundschule Erkner bei der Schulleitung anzumelden.

Anträge auf Zurückstellung gemäß § 51 Abs. 2 BgbSchulG sind bei der Anmeldung zu stellen. Kinder die im Jahr 2017 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden.

Anmeldetermin für das Schuljahr 2018/2019:

Löcknitz-Grundschule Erkner (Haus 2), 15537 Erkner, Walter-Smolka-Straße 10, am Mittwoch, den 14.02.2018, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Für die Anmeldung des künftigen Schulkindes ist gemäß Grundschulverordnung § 4 Abs. 1 die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Die Geburtsurkunde des Kindes sowie der Nachweis zur Teilnahme an der Sprachstandsanalyse sind mitzubringen.

Um die Wartezeiten zu verkürzen, ist ab dem 10.01.2018 eine vorherige Terminabsprache möglich. Sollte eine Anmeldung während der genannten Zeiten aus wichtigem Grund nicht möglich sein, wird vorab um Rücksprache gebeten.

Kontakt: Löcknitz-Grundschule Erkner, Telefon: 03362/43 96, 
Montag bis Freitag, 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Alle Kinder, deren Wohnung sich in der Stadt Erkner befindet, sind zuerst in der Löcknitz-Grundschule Erkner anzumelden. Anträge zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule sind bei der Anmeldung erhältlich.

Anmeldungen für einen Kita-Platz im Hort sind am 14.02.2018 während der Schulanmeldung möglich, ansonsten in der Kita „Koboldland“ und der Kita „Klappstulle“ direkt.

Kirsch
Bürgermeister

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