Investitionsstau an städtischen Schulen

Am Montagvormittag sind Vertreter der Fürstenwalder Schulen in freier Trägerschaft zusammengekommen, um über die Entscheidung der Stadt zum Kommunalinvestitionsprogramm zu informieren. Der Runde wohnten der Vorstand der Samariteranstalten, Paul-Gerhardt Voget und Jürgen Hancke, sowie Susanne Rabe, Leiterin der Kinderwohnbereiche und Förderschulen in den Samariteranstalten, der Verwaltungsschulrat des Erzbistums Berlin, Gerhard Eichin, und Thomas Enkelmann vom FAW bei. Alle waren aufgebracht über die Haltung der Stadt Fürstenwalde in Bezug auf die Verteilung der Investitionszulage des Landes Brandenburg. Gemeinsam vertraten sie die Ansicht, dass diese Verteilung ein Schlag ins Gesicht der Schulen in freier Trägerschaft ist. Im Hauptausschuss wurde unlängst entschieden, dass die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm komplett für städtische Schulen und Kitas ausgegeben werden. Diese Entscheidung symbolisiert für die Vertreter der Freien Schulen eine völlig unverständliche Haltung gegen das freie Schulwesen in Fürstenwalde. Man kann sich eigentlich nicht erklären, was in den Köpfen der gewählten Abgeordneten der Stadt Fürstenwalde vorgeht. Die Vergangenheit, so war zu erfahren, ist immer von konstruktiver Zusammenarbeit geprägt gewesen. Das Kommunalinvestitionsprogramm hat für strukturschwache Regionen des Landes Brandenburg Fördermittel bereitgestellt, damit nötige Investitionen in die jeweilige Schulinfrastruktur getätigt werden können, dazu zählt  beispielsweise Schalldämmung oder auch das Thema Internet. 76 Städte und Gemeinden sollen davon profitieren, mit einer Gesamtsumme  von 102 Millionen Euro. Im Land Brandenburg steht Fürstenwalde an zweiter Stelle, gleich nach der Landeshauptstadt Potsdam, mit dem höchsten Anteil an Schülern in Freier Trägerschaft. Die Vielfalt an verschiedenen Schulformen in Fürstenwalde spielt für viele Familien sicher eine wesentliche Rolle, wenn es um die Entscheidung geht, sich hier – oder anderenorts – anzusiedeln, gaben die Vertreter der Freien Schulen zu bedenken.

In Fürstenwalde stellt sich die Situation derzeit so dar:

Im Dezember erhielt Fürstenwalde die Mitteilung über den Umfang der Förderung. Laut Planung stehen pro Schüler 1.045 Euro zur Verfügung. Das gilt für jeden Schüler der städtischen Schulen und für alle Schüler der freien Schulen der Stadt – unabhängig von der Schulform.
Der Städte- und Gemeindebund hat in der Verhandlung mit dem Bund erwirkt, dass die jeweilige Kommune über den Einsatz der Mittel entscheidet. Im Februar erreichte alle freien Schulträger in Fürstenwalde ein Schreiben von der Investitionsbank Brandenburg  mit dem Hinweis, sich an die Kommune zu wenden und ggf. die Mittel für die jeweilige Schule zu beantragen. Der Stadt Fürstenwalde wurden insgesamt für 3.502 Schülerinnen und Schüler Mittel zugewiesen. Davon für 1.507 Schüler in staatlichen Schulen und 1.995 Schülerinnen und Schüler in freien Schulen.

Zu diesem Zeitpunkt war das Geld laut Haushaltsentwurf bereits für zwei städtische Grundschulen eingeplant.
Jetzt stellt sich die Frage, wieso hier mit zweierlei Maß gewertet wird. Der Investitionsstau der Stadt bei Schulen kann ja nun nicht auf dem Rücken der freien Träger ausgetragen werden. 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Fürstenwalde gehen auf eine Freie Schule. Da kann man doch das Investitionsvolumen nicht nur den staatlichen Schulen zukommen lassen, nur weil man in der Vergangenheit die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Angesichts der erdrückenden Zahlen ist die Haltung der Stadt kaum nachvollziehbar. Man kann nur hoffen, dass auch die Politik erkennt, dass auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler Freier Schulen wesentlich zur Entlastung des Haushalts der Stadt beitragen. Das ist ein wichtiger Aspekt, der hierbei nicht außer Acht gelassen werden sollte. Um Klärung mit dem Bürgermeister sei man schon bemüht gewesen, habe aber keine eindeutige Stellungnahme erhalten, da die Entscheidung die Stadtverordnetenversammlung treffen müsse. Diese ist damit am 26. April gefordert, den Beschluss des Hauptausschusses zu korrigieren.  

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