Bündnisgrüne wollen nächtliches Blinken von Windkraftanlagen erheblich reduzieren

Viele Anwohnerinnen und Anwohner in der Umgebung von Windkraftanlagen fühlen sich durch das nächtliche Blinken der Befeuerungsanlagen gestört. Das Blinken ist Pflicht, um Windenergieanlagen für Flugzeuge kenntlich zu machen. Da sich Flugzeuge nur in sehr kurzen Zeiträumen (ein bis zwei Prozent der Zeit) in der Nähe der Anlagen befinden, gibt es seit 2015 die Möglichkeit, das Dauerblinken auf „bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“ (BNK) umzustellen. In Brandenburg ist diese Technik bisher jedoch kaum installiert worden.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag fordern vor diesem Hintergrund den beschleunigten Einsatz einer bedarfsgerechten Befeuerung und bringt in die kommende Landtagssitzung einen entsprechenden Antrag ein. Bei der BNK kommt Radartechnik zum Einsatz. Die Befeuerung der Windenergieanlage schaltet sich erst dann ein, wenn sich ein Flugzeug nähert.

„Windenergieanlagen sollen Anwohnerinnen und Anwohner so wenig wie möglich beeinträchtigen. Der Einsatz der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ist ein guter Weg, um das von vielen als störend empfundene nächtliche Blinken erheblich zu reduzieren. Derzeit ist die Technik jedoch noch recht teuer; ohne staatliches Zutun wird es voraussichtlich sehr lange dauern, bis sie sich als Standard durchsetzt. Mit unserem Antrag wollen wir den Einsatz der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung im Windenergieland Brandenburg beschleunigen“, sagte die wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin der Fraktion, Heide Schinowsky.

Mit dem Antrag der bündnisgrünen Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung oder eine Verwaltungsvorschrift zur beschleunigten Einführung der BNK vorzulegen. Die Regelungen sollen darauf abzielen, die bedarfsgerechte Befeuerung von neu genehmigten Windenergieanlagen in Brandenburg gesetzlich vorzuschreiben und/oder Anreize zur Installation von BNK-Systemen für Neu- und Bestandsanlagen zu setzen. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben hierzu bereits – unterschiedliche – Regelungen getroffen.

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