Belege nicht mehr einreichen – aber aufbewahren

Die Finanzämter im Land Brandenburg haben mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2017 begonnen. In dem Zusammenhang macht das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg darauf aufmerksam, dass die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 einfacher wird als in den Vorjahren. Papierbelege, wie beispielsweise Spendenquittungen, müssen erstmals nicht mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden, um Aufwendungen geltend zu machen. Die Belege sind aufzubewahren und nur noch nach Aufforderung durch das Finanzamt nachzureichen. Dies bedeutet Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger und weniger Aufwand bei der Bearbeitung in den Finanzämtern. Und selbst  Rückfragen durch die Finanzämter können reduziert werden, wenn Sachverhalte in der Steuererklärung vollständig und konkret angegeben werden. Häufig sind die Angaben in der Steuererklärung zu pauschal und nicht auf den individuellen Sachverhalt ausgerichtet. Dies erschwert die Prüfung in den Finanzämtern und führt zu Rückfragen und die Anforderung von Belegen bei Steuerpflichtigen und Beraterschaft. Verlängerte Bearbeitungszeiten sind die Folge. Für die Aufbewahrung von Belegen gelten weiterhin die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Beispielsweise müssen Zuwendungsnachweise wie zum Beispiel Spendenbelege bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufbewahrt werden. Oder zum Beispiel Rechnungen an Privatpersonen zu haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen auf dem eigenen Grundstück sind zwei Jahre aufzubewahren. Ausführliche Hinweise, wie eine aussagekräftige Darstellung in der Steuererklärung aussehen sollte oder wie lange bestimmte Belege aufzubewahren sind, hat das Finanzministerium auf seiner Webseite in der Rubrik „Steuern aktuell“ zusammengestellt.

www.mdf.brandenburg.de/Steuern aktuell

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