Ab sofort auch online

Viele Jugendliche starten nach den Ferien ins Berufsleben. Doch manchmal reicht das Lehrlingsentgelt nicht, um den Lebensunterhalt fernab der Heimat zu finanzieren. Hier kann die Agentur für Arbeit Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe unterstützen. Wichtig ist, den Antrag unbedingt vor Beginn der Ausbildung zu stellen, damit die Berufsausbildungsbeihilfe ab dem Beginn der Ausbildung gezahlt werden kann.

Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, dann können sie auch Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Berufsausbildungsbeihilfe wird nur auf Antrag gezahlt. Dieser kann unter

www.arbeitsagentur.de/meine-eservices

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rund um die Uhr online gestellt werden. Das spart Zeit und Portokosten. Und man erhält bereits beim Ausfüllen wichtige Informationen über erforderliche Angaben und einzureichende Unterlagen.

Wer keinen Internetzugang hat, der kann den Antrag telefonisch bei der kostenfreien Servicerufnummer 0800/4 5555 00 anfordern und postalisch an die Agentur für Arbeit Cottbus senden, die alle Anträge aus Ostbrandenburg bearbeitet. Die Postanschrift lautet: Agentur für Arbeit Cottbus, 03039 Cottbus. Hinweis: Über Fördermöglichkeiten bei schulischen Ausbildungen informiert das Amt für Ausbildungsförderung.

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