Unterschiedliche Entwicklung der Ämter und amtsfreie Gemeinden des Landes

Im Land Brandenburg wird die Bevölkerungszahl kurz- und mittelfristig durch Zuwanderung steigen, bis zum Jahr 2030 aber gemäß der mittleren Variante der Vorausberechnung für das Land Brandenburg um rund 44.000 Personen (1,7 %) absinken. Kleinräumig verläuft die Entwicklung deutlich unterschiedlich. Nach Schätzungen des Dezernats Raumbeobachtung und Stadtmonitoring werden 46 der untersuchten 199 amtsfreien Gemeinden und Ämter im Jahr 2030 einen höheren Bevölkerungsstand aufweisen als im Jahr 2016.

Es handelt sich dabei überwiegend um Gemeinden im Berliner Umland, die stark von Wanderungsgewinnen aus der Bundeshauptstadt profitieren. Auf der anderen Seite werden mehr als zwei Fünftel aller Raumeinheiten mehr als 10 % an Bevölkerung verlieren. Die Zahl der Ämter und amtsfreien Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern wird bei Beibehaltung des administrativen Zuschnitts von 41 auf 52 zunehmen.

Die Alterung der Bevölkerung setzt sich fort, wird aber durch Wanderungsgewinne aus Berlin und dem Ausland abgemildert. Gerade im Berliner Umland erhöht sich die Zahl der Personen im Seniorenalter überproportional, wenn die infolge von Zuwanderung sehr stark besetzten mittleren Altersjahrgänge in das Rentenalter vorrücken.

Unbedingt zu beachten ist, dass es sich bei den Ergebnissen lediglich um eine Vorausschätzung handelt, da die Mehrzahl der Raumeinheiten eine vergleichsweise geringe Bevölkerungszahl aufweist. Regional auftretende Ereignisse (z. B. Arbeitsplatzverlagerungen örtlicher Betriebe, Eröffnung oder Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge) sind nicht prognostizierbar, können jedoch gerade kleinräumig die Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur nachhaltig prägen.

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Die Ergebnisse liegen räumlich differenziert für drei Hauptaltersgruppen vor. Die kleinräumige Bevölkerungsvorausschätzung baut auf den Annahmen der gemeinsam mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erstellten Vorausberechnung für das Land Brandenburg auf. Sie hat das Basisjahr 2016 und reicht bis zum Jahr 2030.

Quelle: Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat Raumbeobachtung und Stadtmonitoring

 

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