Anerkennung zur Bildungsfreistellung und Förderung

Digitale Lernangebote stellen für viele Erwachsene in der Pandemie eine gute Alternative dar, um sich weiterzubilden. Das Ministerium für Bildung im Land Brandenburg ermöglicht daher die Förderung von Online-Unterrichtsstunden der Volkshochschulen und anerkannten Weiterbildungseinrichtungen. Zudem können Bildungsanbieter nun auch im neuen Jahr eine Anerkennung zur Bildungsfreistellung für Online-Weiterbildungen beantragen. Ob Sprachkurs, Gesundheitsmanagement oder Gehirn-Jogging: Brandenburger haben aktuell die Auswahl zwischen Online-Kursen zu verschiedensten Themen. Die nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen können dafür in der Grundversorgung je Unterrichtsstunde eine Förderung von 32 Euro für Blended Learning-Veranstaltungen als Kombination von Vorort- und Online-Lernen erhalten. Für die Zeit der pandemiebedingten Einschränkungen ist die Förderung auch in diesem Jahr für reine Online-Präsenzkurse möglich.

Darüber hinaus wurde die Möglichkeit verlängert, dass Weiterbildungsanbieter einen Antrag auf Anerkennung von Online-Präsenzkursen für die Bildungsfreistellung stellen können. Dazu müssen jedoch bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere sollen zur Umsetzung des Bildungskonzeptes geeignete und datenschutzkonforme Videokonferenztools genutzt werden und eine synchrone Kommunikation jederzeit möglich sein. Bildungsfreistellung – auch als Bildungsurlaub bezeichnet – meint den Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. In Brandenburg stehen dazu zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung.

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