Weitere Gelder bewilligt und abgerufen

Im Rahmen des DigitalPakts Schule – Ausstattungsförderung der Schulen – lagen bis 31. Oktober insgesamt 327 Anträge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von etwas über 58 Millionen Euro vor. Davon wurden 99 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 12,7 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt wurden bisher über 845.700 Euro abgerufen. Einen Monat zuvor waren es noch 279 Anträge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 48 Millionen Euro. Von diesen wurden 45 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 6,6 Millionen Euro bewilligt.

DigitalPakt Schule: Zusatzvereinbarung „Administration“
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der bereits durch den Bund angestoßenen Investitionen im Rahmen des DigitalPakts Schule stellt der Bund weitere 500 Millionen Euro als Finanzhilfen für die Länder zur Verfügung. Um den gestiegenen Anforderungen an die digitale Bildungsinfrastruktur und deren Administration gerecht zu werden, unterstützt der Bund die Länder und Kommunen beim Aufbau professioneller Strukturen zur Administration. Konkret gefördert werden soll durch die Zusatzvereinbarung „Administration“ die Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratoren, die an Schulen sowie an Schulen für Gesundheitsfachberufe eingesetzt werden. Brandenburg erhält aus dieser Zusatzvereinbarung weitere 16,8 Millionen Euro vom Bund. Dabei geht es weiterhin um die Anschaffung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nicht über ein solches Gerät verfügen. Die mobilen Endgeräte werden durch die kommunalen und freien Schulträger für die Schulen beschafft und der Bedarf eines Schülers bzw. einer Schülerin durch die jeweilige Schulleitung ermittelt.

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DigitalPakt Schule: 2019 – 2024
Die Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule können die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und freien Träger erhalten. Als Schulträger sind sie für die Ausstattung der Schulen verantwortlich, somit auch für die IT-Ausstattung. Im Vorfeld des Förderprogramms wurden Regionalveranstaltungen mit allen Schulleitungen (ca. 900) und allen Schulträgern (ca. 300) durchgeführt sowie ein für alle Akteure handbares Verfahren zur Erarbeitung und Prüfung der Medienentwicklungspläne erarbeitet und implementiert. In den Schulen werden diese Medienentwicklungspläne – bestehend aus einem technisch-pädagogischen Einsatzkonzept, einer Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung und einer bedarfsgerechten Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte – in Zusammenarbeit mit dem Schulträger erstellt und an die staatlichen Schulämter zur Bestätigung übersandt. In den staatlichen Schulämtern stehen besonders geschulte Schulräte zur Beratung der Schulen zur Verfügung. Anschließend kann der Schulträger den Förderantrag über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.

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