Kinder- und Jugendhilfe Landesrat erhielt Zuwendungsbescheid

Auf einem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern des Kinder- und Jugendhilfe Landesrats überreichte Jugendministerin Britta Ernst dem Gremium einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 9.950 Euro. Die Förderung sichert die angemessene Ausstattung des Landesrats und trägt zum landesweiten Ausbau seiner Strukturen, überregionalen Vernetzung und seiner Teilnahme am bundesweiten Austausch bei. Ministerin Ernst kündigte gleichzeitig ein Programm zur besseren digitalen Ausstattung von stationären Einrichtungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung an.

In den Brandenburger Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung leben etwa 7.500 Kinder und Jugendliche. Der im Oktober 2018 gegründete Landesrat vertritt ihre Interessen und Rechte in Angelegenheiten und Entscheidungen, die sie betreffen. Mitsprache und Teilhabe in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft erfordern auch die zeitgemäße digitale Ausstattung der Jugendhilfeeinrichtungen.

Gleichauf mit allen Kindern und Jugendlichen im Land sollen auch jene, die in stationären Einrichtungen leben, außerhalb der Schulen die neuen Medien nutzen können. Sie sollen Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, damit sie sich sicher und gut informiert in der Lebens- und Arbeitswelt von heute und morgen bewegen können. Das MBJS wird in den nächsten Wochen ein Förderprogramm für die bessere Ausstattung der stationären Einrichtungen mit digitalen Medien auf den Weg bringen.

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Zu guten Rahmenbedingungen des Aufwachsens gehört auch ein angemessenes Taschengeld. Die Vertreterinnen und Vertreter des Kinder- und Jugendhilfe Landesrats haben dem MBJS die Ergebnisse ihrer Erhebung präsentiert. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse wird das Jugendministerium eine Empfehlung erarbeiten, die sichern soll, dass in Brandenburg zukünftig Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe vergleichbare Taschengeldbeträge erhalten. Diese Empfehlung wird mit den Landkreisen abgestimmt werden. Die Empfehlung wird Aussagen zur Höhe und zum Umgang mit dem Taschengeld treffen. An ihrer Ausarbeitung wird auch der Kinder- und Jugendhilfe Landesrat in geeigneter Form beteiligt.

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