Martin Patzelt informiert: Ich freue mich, dass am Donnerstag dieser Woche durch das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie aus dem Jahre 2013 nun endlich der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung verbessert wurde.

Künftig brauchen Betroffene und Blindenbibliotheken nicht mehr die Erlaubnis der Urheber, um barrierefreie Kopien literarischer Werke (als Hörbuch oder in Blindenschrift) herzustellen. Grundlage ist die UN-Behindertenkonvention BRK aus dem Jahre 2006, die 2008 in Kraft trat. Bislang sind nur fünf Prozent aller Bücher barrierefrei verfügbar.

Nach intensiven Beratungen hat die Bundesregierung die vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfohlenen Änderungen zu Begriffsdefinitionen des Personenkreises sowie die Aufsicht über befugte Stellen und die Vergütungspflicht geregelt.

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Nun erweitert sich der berechtigte Personenkreis auf Menschen mit seelischen und Sinnesbeeinträchtigungen. Es wird auch eine angemessene maßvolle Vergütung für die Rechtinhaber der genutzten Werke anerkannt sowie ein finanzieller Mehrbedarf der Blindenbibliotheken im Rahmen der Zuweisung von Haushaltmitteln sichergestellt. Ich meine, dass somit ein guter Ausgleich der Interessen gewährleistet ist.

Quelle: Martin Patzelt CDU MdB

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