Gegenseitige Akzeptanz und beiderseitiges Verständnis

Der Landkreis Oder-Spree ist zuversichtlich, auch in diesem Jahr wieder Mittel aus dem Regionalbudget des Bündnisses für Brandenburg zu erhalten. Wird der Antrag der Kreisverwaltung bewilligt, stehen 30.000 Euro für verschiedenste Integrationsprojekte zur Verfügung und können insbesondere von ehrenamtlich tätigen Personen, Initiativen und Vereinen beantragt werden.

Im vergangenen Jahr konnten durch das vom Bündnis für Brandenburg zur Verfügung gestellte Geld 21 Projekte vorrangig im kulturellen und sportlichen Bereich an verschiedenen Orten im Landkreis durchgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem die Kunsttage für Kinder in Beeskow, die Feste der Begegnung in Woltersdorf, verschiedene Töpferangebote in Fürstenwalde, ein Radsportprojekt in Eisenhüttenstadt sowie eine Fahrradwerkstatt im Übergangswohnheim Erkner.

Auch in diesem Jahr soll es darum gehen, die Gemeinschaft zu stärken. Es sollen Treffpunkte geschaffen werden, an denen Personen mit und ohne Migrationshintergrund zusammenkommen und sich austauschen können. Gegenseitige Akzeptanz und beiderseitiges Verständnis sollen gefördert werden. Hierfür stehen je Projekt maximal 3.000 Euro zur Verfügung. Zu den förderfähigen Kosten zählen Honorare sowie Sachkosten (beispielsweise Fahrt- und Materialkosten). Die Projekte dürfen erst nach Zusage der Förderung durch den Landkreis beginnen und müssen bis zum Ende des Jahres 2019 abgeschlossen sein.

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Die Mittel können beim Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration des Landkreises Oder-Spree bis zum 28. Februar 2019 beantragt werden. Um über die Förderfähigkeit entscheiden zu können, bitten wir um folgende Unterlagen:

  • formlose Projektskizze im Umfang von maximal vier Seiten (Ausführungen zu Projektinhalt und -ziel sowie Zielgruppe und Teilnehmerakquise sowie zur Erreichung der genannten kreislichen Förderziele)
  • Kostenkalkulation

Auf Basis des Antrages sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entscheidet das Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration nach Bewilligung durch das Bündnis für Brandenburg über die Mittelvergabe. Die Entscheidung wird dem Antragsteller zeitnah mitgeteilt. Die Mittel sind dann kurzfristig abrufbar. Sie müssen zu einem vereinbarten Stichtag mit Nachweisen beim Landkreis Oder-Spree abgerechnet werden.

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