Land Brandenburg erhält demnach fast 200 Mio. Euro bis 2022

Der Bundesrat hat das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe an der Kindertagesbetreuung“ („Gute-KiTa-Gesetz“) beschlossen. Der Bund stellt den Ländern bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für die Verbesserung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

Die Jugendministerin des Landes Brandenburg freut sich, dass das Gute-KiTa-Gesetz verabschiedet wurde und dass sich Bund und Länder damit auf einen zeitnahen Start der Verbesserung der Qualität in der Kita und der Möglichkeit weiterer Beitragsbefreiung von Eltern verständigt haben. Das Land Brandenburg wird bis zum Jahr 2022 vom Bund rund 164 Millionen Euro für die Verbesserung der Qualität und für die Teilhabe erhalten.

Welche Qualitätsverbesserungen wir in Brandenburg mit den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz realisieren, werden wir im Dialog mit allen Akteuren – Kita-Trägern, kommunalen und freien Trägern, Kommunen, Spitzenverbänden, Kita-Fachkräften sowie Eltern – erörtern. Sie sollen ihre Vorstellungen für die Qualitätsentwicklung einbringen. Von besonderer Bedeutung wird aus meiner Sicht eine Unterstützung des Landes für die verlängerten Betreuungszeiten sein.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Brandenburg ist beim Einstieg in die Beitragsfreiheit schon einen ersten Schritt gegangen. Seit dem 1. August 2018 müssen die Eltern für das letzte Jahr vor der Einschulung ihrer Kinder keine Beiträge mehr bezahlen. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz wird nun ab dem 1. August 2019 der zweite Schritt realisiert: Die Elternbeiträge für Wohngeldempfänger, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe), Empfänger von Kinderzuschlägen beim Kindergeld und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entfallen.

Davon profitieren bis zu 20.000 Eltern im Land Brandenburg. Zur Begleitung des Bundesgesetzes müssen in Brandenburg rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Beitragsfreiheit unbürokratisch – ohne Anträge der Eltern – erfolgen kann. Die dazu notwendige Änderung des Kitagesetzes wird im Landtag beraten.“

error: Der Inhalt ist geschützt!
X