Neue Clearingstelle im Sozialministerium

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen deutlich verändert. Mit Beginn des Jahres 2020 wurde mit der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes das Recht der Eingliederungshilfe als neues Leistungsgesetz ausgestaltet, um die Eingliederungshilfe zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung weiterzuentwickeln. Damit diese Umstellung in Brandenburg gut klappt, wurde im Sozialministerium jetzt eine Clearingstelle bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Sie soll bei Streitigkeiten zwischen Leistungsberechtigten und dem zuständigen örtlichen Träger der Eingliederungshilfe im Einzelfall vermitteln. Leistungsberechtigte können sich an die Clearingstelle wenden, wenn es um Art und Umfang der Leistung oder das Verfahren geht. Das Angebot ist kostenfrei.

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