Partizipation, Teilhabe und Mitbestimmung sind Grundbestandteile

Beim 3. landesweiten Dialogforum „Partizipation für Kinder und Jugendlichen in den Erzieherischen Hilfen“ hat sich in Storkow der Kinder- und Jugendhilfe Landesrat gegründet. Seine Mitglieder wollen künftig landesweit die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der erzieherischen Hilfen vertreten. Rund 80 Kinder und Jugendliche, die in außerhalb ihrer Familien stationär untergebracht sind, Erzieherinnen und Erzieher und andere Fachkräfte haben sich auf

Einladung der „Fachstelle Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung“ zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch in der Evangelischen Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Hirschluch (Storkow) getroffen.

Die Kinder und Jugendlichen haben aus ihrer Mitte heraus erstmals einen Kinder- und Jugendhilfe Landesrat gewählt. Jugendministerin Britta Ernst war dabei und gratulierte: „Ich freue mich sehr, dass diese Kinder und Jugendlichen nunmehr eine Stimme haben und ihre Beteiligungsrechte gegenüber Einrichtungen, Jugendämtern und der Politik aktiv wahrnehmen werden. Partizipation, Teilhabe und Mitbestimmung sind Grundbestandteile unserer Demokratie und gehören zu einem guten Aufwachsen unbedingt dazu.“

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfe Landesrates sollen von der „Fachstelle Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung“ unterstützt werden. Die Fachstelle wird vom Brandenburger Jugendministerium seit Anfang 2018 gefördert, die „Fachstelle kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung“ bereits seit 2015. Beide Fachstellenarbeiten unter dem gemeinsamen Dach „Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg“.

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Die Verbesserung der Teilhaberechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der erzieherischen Hilfen stellt eine konkrete Umsetzung der Forderung ehemaliger Heimkinder beim „Runden Tisch Heimerziehung“ sowie der Empfehlungen der „Unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Einrichtungen der Haasenburg GmbH“ 2013 dar.

Hintergrund sind die erzieherischen Hilfen, die den zur Eltern Verfügung stehen, wenn die gedeihliche Entwicklung ihres Kindes oder Jugendlichen ohne diese Hilfen beeinträchtigt sein könnten. Hilfebedarf kann aus individuellen Lebensbedingungen einer Familie heraus entstehen oder aus belastenden Ereignissen, wie Trennung, Krankheit oder Tod. Das Spektrum der Hilfen reicht von der Erziehungsberatung über ambulante Hilfen bis zu stationären Hilfen außerhalb der Familie, beispielsweise der Unterbringung eines Kindes oder Jugendlicher in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (Heimunterbringung), in betreuten Wohnformen (Jugendwohngemeinschaften) oder in anderen Familien.

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