Umgang mit Brandverletzungen

Gerade zur Weihnachtszeit, wenn Kerzen oder heiße Getränke auf dem Tisch stehen, steigt für Kleinkinder das Risiko für Verbrühungen und Verbrennungen. Jährlich müssen bundesweit rund 30.000 Kinder wegen solcher Verletzungen ärztlich behandelt werden. Durch einfache Vorsichtsmaßnahmen können schwere Verletzungen vermieden werden. Schon der Inhalt einer Tasse heißen Tees kann bis zu 30 Prozent der Hautoberfläche eines Kleinkindes verbrühen und eine lebensbedrohlichen Kreislaufschock auslösen. Deshalb gehören heiße Getränke immer auf die Mitte des Tischs, und auf herunterhängende Tischdecken sollte man verzichten“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg.

Wie auf eine Verbrennung beim Kind reagiert werden sollte, hängt von deren Schwere ab. Bei einer Verbrennung ersten Grades ist die Haut gerötet, geschwollen und schmerzt. Man sollte die betroffene Stelle unter zimmerwarmem, fließendem Wasser mindestens zehn Minuten lang kühlen. Von Coolpacks aus dem Gefrierfach oder Eiswürfeln raten Experten ab, da zu große Kälte die Haut weiter schädigen könne. Verbrennungen zweiten Grades führen zur Blasenbildung und stärkeren Schmerzen. Brandblasen sollte man nicht öffnen, denn dadurch steigt die Infektionsgefahr. Hausmittel wie Mehl, Puder oder Cremes seien fehl am Platz, weil diese die Beurteilung der Wunde durch den Arzt erschweren. Ab Grad drei spreche man von schweren Verbrennungen, bei denen das Gewebe irreversibel geschädigt sei. Die Haut der betroffenen Stelle erscheint weiß oder verkohlt und ist schmerzfrei. Hier müssten Eltern sofort den Rettungsdienst rufen, so Leyh.

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