Sozialministerin des Landes Brandenburg auf Informationstour

Übergabe des ersten „Schwer-in-Ordnung-Ausweises“ in Brandenburg, Informationen zur Einführung der elektronischen Akte im LASV sowie zu Online-Diensten für Menschen mit Behinderungen

Schwer-in-Ordnung-Ausweis

„Ich möchte, dass mein Ausweis umbenannt wird. Ich möchte, dass er Schwer-in-Ordnung-Ausweis heißt.“ Diese Sätze veröffentlichte die erst 14-jährige Hannah aus Pinneberg im letzten Herbst in der Zeitschrift „KIDS Aktuell – Magazin zum Down-Syndrom“. Sie ärgerte sich über die Bezeichnung „schwerbehindert“ auf dem amtlichen Dokument und bastelte sich eine neue Ausweishülle mit dem dicken Aufdruck „Schwerinordnungausweis“. Der Beginn einer Initiative, die bereits von den Ländern Hamburg und Rheinland-Pfalz offiziell unterstützt wird. Brandenburg schließt sich jetzt an: Sozialministerin Golze wird im LASV den ersten „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ an eine junge Brandenburgerin übergeben. Brandenburgerinnen und Brandenburger mit einer Schwerbehinderung können auf Wunsch sich die Ausweishülle vom LASV kostenfrei zuschicken lassen. Beim Presse-Termin erhalten Sie Informationen zur Initiative sowie die Möglichkeit für Bilder ohne Ton.

Elektronische Akte

Digitaler Wandel im LASV. Im Februar wurde hier die E-Akte eingeführt. Damit werden sämtliche Dokumente, die im Fachbereich Schwerbehindertenrecht eingehen, eingescannt und elektronisch weiterbearbeitet. Das betrifft jedes Jahr über 80.000 Dokumente. Mit der E-Akte soll die Arbeit in der Behörde vereinfacht werden. Aber auch das Raumproblem soll gelöst werden: im LASV sind über 6.500 Regalmeter mit Akten gefüllt. Golze und Klocek informieren Sie über die Einführung. Außerdem gibt es die Möglichkeit für Bilder ohne Ton am Scanner-Platz.

Online-Antragsstellung nach dem Schwerbehindertenrecht sowie Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand

Wer in Deutschland seine Rechte als „schwerbehinderter“ Mensch beanspruchen oder die möglichen Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen will, muss seine Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen können. Als Nachweis dient der amtliche Schwerbehindertenausweis. In Brandenburg kann der Ausweis online beantragt werden. Und man kann online auch den aktuellen Bearbeitungsstand abfragen. Einfach, schnell und bequem. Und unabhängig von den Sprechzeiten des LASV. Immer mehr Menschen nutzen dieses Angebot. Sie erhalten Informationen zu den verschiedenen Online-Angeboten des LASV.

Das LASV ist eine nachgeordnete Behörde des Sozialministeriums. Es ist in Brandenburg ein wichtiger Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen oder in besonderen Lebenslagen, Angehörige, Arbeitgeber und Verbände. Ein Schwerpunkt ist das Feststellen der

Behinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Ausstellung eines Ausweises für „schwerbehinderte“ Menschen. Ein weiterer Schwerpunkt ist es, Menschen mit Behinderungen in das Berufsleben zu integrieren. Über 20 Prozent aller Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie viele Unternehmen, Institutionen und Behörden nehmen die Dienstleistungen des LASV in Anspruch. Als Dienstleister und Servicepartner erbringt das LASV an den Standorten Cottbus, Potsdam und Frankfurt (Oder) mit seinen rund 400 Beschäftigten vor allem individuelle und institutionelle Leistungen zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen in Ausbildung, Beruf, Freizeit und Wohnen. Kurz: Sie prüfen, sie stellen fest, sie entschädigen und sie fördern.

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