Wasserqualität erneut hervorragend

Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung startete Mitte Mai offiziell die diesjährige Badesaison im Land Brandenburg. In diesem Jahr wurden 255 Badegewässer ausgewiesen, die zuvor von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bestimmt worden sind. Nach EU-weit anzuwendenden Bewertungskriterien wurden bis auf zwei Ausnahmen alle Gewässer als „ausgezeichnet“ oder „gut“ eingestuft. Alle Badestellen und aktuelle Bewertungen sind auf dem Portal www.badestellen.brandenburg.de veröffentlicht. Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ist die „Badesaison“ der Zeitraum, in dem mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet werden kann. Dies ist in der Regel der Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte September eines Jahres, soweit nicht die oberste Landesbehörde etwas anderes bestimmt.

Vor und während der Badesaison sind von den Gesundheitsbehörden vor Ort Überwachungsmaßnahmen an den jährlich ausgewiesenen Badegewässern vorgesehen. Das Baden und Schwimmen in freien Gewässern ist im Land Brandenburg grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es wird von der zuständigen Behörde an dieser Stelle ein Badeverbot oder ein Abraten vom Baden aufgrund der Wasserqualität ausgesprochen. Insofern obliegt es den kommunalen Behörden vor Ort zu entscheiden, inwiefern an bestimmten Stellen gebadet werden darf oder nicht.

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Abstandsgebot und Kontaktbeschränkungen:

  • Auch an Badestellen müssen die Corona-Regeln eingehalten werden. Jede Person ist verpflichtet, im öffentlichen Raum grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  • Außerdem gelten die Kontaktbeschränkungen: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum aktuell nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch mit höchstens fünf Personen, gestattet (Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit).
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt die Bundes-Notbremse und damit für private Treffen im öffentlichen Raum: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person (Kinder bis 14 zählen nicht mit).

Nach der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes müssen Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder sowie Thermen aktuell noch für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.

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