Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Kooperationsvereinbarung ergänzt und verlängert

Brandenburg will die Chancen auf Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen weiter verbessern. Insbesondere sollen Beschäftigte, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bei der beruflichen Teilhabe und beim Übergang in reguläre Arbeitsverhältnisse weiterhin besonders unterstützt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben heute Sozialministerin Ursula Nonnemacher, Liane Klocek, Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung, Roland Seeger, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte Brandenburg e.V., und Frank-Michael Würdisch, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Brandenburg e.V., eine bestehende Kooperationsvereinbarung ergänzt und bis Ende 2022 verlängert. Die Unterzeichnung fand in den Christophorus-Werkstätten der Samariteranstalten in Fürstenwalde statt.Die im Jahr 2017 geschlossene und nun erneuerte Vereinbarung wurde zudem um neue Maßnahmen ergänzt. So verpflichten sich die Kooperationspartner zum Beispiel, unter Einbeziehung ihrer jeweiligen Netzwerkpartner zusätzliche private und öffentliche Arbeitgeber für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu gewinnen. Werkstatt für behinderte Menschen, die einen Inklusionsbetrieb ausgründen wollen, sollen zudem vom Integrationsamt beim Landesamt für Soziales und Versorgung unterstützt werden. Für den Übergang aus einer Werkstatt in den regulären Arbeitsmarkt soll ein Verfahren entwickelt werden, das mit den zuständigen Rehabilitationsträgern abgestimmt wird. In den Werkstätten sollen außerdem separate Übergangsbereiche geschaffen werden, in denen Job-Coaches Mitarbeitern, die in den regulären Arbeitsmarkt wechseln wollen, in speziellen Kursen gezielt auf diesen Schritt vorbereiten. Die neue Kooperationsvereinbarung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2022.

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