Ein wichtiger Durchbruch des Anspruchs auf ganztägige Betreuung

Der Bundesrat stimmte in seiner Sondersitzung dem Ganztagsförderungsgesetz zu. Durch eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) wird die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung ab 2026 geregelt. Das neue Gesetz sieht weiterhin vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden, auch trägt der Bund einen höheren Anteil der Investitionskosten. Brandenburg erhält wie bisher geplant rund 60 Millionen Euro sogenannte Basismittel für Investitionen. Bei einer Bundesbeteiligung von 70 Prozent bedeutet dies ein Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von rund 86,6 Millionen Euro.

Die Eigenbeteiligung der freien Träger, der Kommunen und des Landes beträgt rund 26 Millionen Euro. Durch den Beschluss des Bundesrates kann nun ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besucht, verankert werden. Dieser Anspruch umfasst mindestens acht Stunden von Montag bis Freitag. Er wird dann von Jahr zu Jahr schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, bis ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern bis zum Beginn der fünften Klassenstufe ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stehen soll.

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Im Land Brandenburg ist ein flächendeckender Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote schon seit Langem im Kita-Gesetz und durch schulische Angebote verankert. Die zusätzlichen Mittel können die Qualität verbessern und notwendige Investitionen können durchgeführt werden.

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