Mit dem Baukindergeld sollen gezielt Familien und Alleinerziehende mit Kindern beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt werden. Das Baukindergeld senkt die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht dadurch vielen Familien den Schritt hin zum Wohneigentum. Denn gerade Familien mit Kindern spüren immer stärker, dass sich das Wohnungsangebot verknappt hat; auch gelingt es ihnen immer seltener, Wohneigentum für die Selbstnutzung zu erwerben. Dabei schafft gerade der Erwerb von Wohneigentum Planungssicherheit und Stabilität.

Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018.

Gefördert wird dabei ausschließlich der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder Neubau, von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt wurde/wird.

Nach dem jeweiligen Landesbaurecht sind nur anzeigepflichtige Vorhaben förderfähig, wenn die zuständige Kommune nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 begonnen werden durfte.

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Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein.

Weitere Informationen über das Baukindergeld und die Beantragung enthält das beigefügte Merkblatt (Merkblatt Baukindergeld_424_09-2018). Auch auf der Internetseite der KfW sind alle Informationen abrufbar (www.kfw.de/baukindergeld).

Quelle: Jens Koeppen MdB 
CDU/CSU Fraktion Deutscher Bundestag, KfW, BMIBH

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