Verbraucherrechte online werden gestärkt

Mit einem Klick lässt sich online ein Abo-Vertrag schließen – vom Handyvertrag, über einen Streamingdienst bis zur Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Wollen Verbraucher einen Vertrag wieder kündigen, ist das oft weniger leicht. Ab dem 1.7.22 wird es dafür den Kündigungsbutton auf Webseiten geben. Eingeführt wurde die neue Regelung mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Von nun an müssen die Unternehmen auf ihren Internetseiten eine gut auffindbare und gut lesbare Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ anbieten. Ein Klick auf diesen Button führt zu einer Bestätigungsseite. Mit einem weiteren Button „jetzt kündigen“ wird die Kündigung final abgesendet. Verbraucher erhalten im Anschluss eine Bestätigung über die Kündigung. Eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht erforderlich. Das stärkt die Transparenz und die Verbraucherrechte.
Für die Kündigung über den Kündigungsbutton spielt es keine Rolle, ob der Vertrag online abgeschlossen wurde oder nicht. Solange die Möglichkeit besteht, Verträge online abzuschließen, muss auch für alle Kunden die Möglichkeit gegeben sein, online zu kündigen. Auch macht es keinen Unterschied, ob der Vertrag bereits vor dem 1.7.22 geschlossen wurde. Auch ältere Verträge können ab dem 1.7.22 über den Kündigungsbutton beendet werden. Dabei ist der Kündigungsbutton eine zusätzliche Möglichkeit zur Kündigung. Das Kündigen auf anderen Wegen, z. B. per e-Mail, oder Post, ist weiterhin möglich so die Ministerin Steffi Lemke für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

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