Beantwortung der wichtigsten Fragen

Preiserhöhungen, Abschlagserhöhungen und Kündigungen der Strom- und Gasverträge treffen aktuell viele Verbraucher. Was können Betroffene tun? Viele Verbraucher in Brandenburg erhielten in den letzten Wochen Benachrichtigungen von ihren Energieversorgern. So wurden monatliche Abschlagserhöhungen um 100 Prozent und mehr bekannt gegeben oder Preiserhöhungen mitgeteilt, obwohl im Vertrag eigentlich eine Preisgarantie vereinbart war. Einige Energieversorger kündigten sogar den Liefervertrag oder versendeten Kündigungsbestätigungen, obwohl die Kunden gar keine Kündigung gewünscht hatten.

 

Welche Rechte haben Verbraucher bei Preiserhöhungen?

Katarzyna Trietz, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale: Wenn der Anbieter die Preise erhöht, haben die Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Die Suche nach einem neuen Anbieter, der gut und günstig ist, gestaltet sich allerdings derzeit nicht einfach. Wir empfehlen Verbrauchern zu recherchieren, ob es ein besseres Angebot gibt, bevor sie ihren alten Vertrag kündigen.

 

Was können Verbraucher tun, wenn der Anbieter kündigt?

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Niemand in Deutschland muss ohne Strom und Gas auskommen – wenn der gewählte Energieanbieter nicht mehr liefert, wird man automatisch durch den örtlichen Grundversorger beliefert. Verbraucher haben in dieser „Ersatzversorgung“ keine Kündigungsfrist und können sich dementsprechend direkt um einen neuen Versorger kümmern. Falls man aufgrund der aktuellen Lage keinen besseren Versorger findet, wird man weiterhin vom Grundversorger beliefert. Allerdings Vorsicht: Man muss die Kosten im Blick behalten, denn die Grundversorgung ist in der Regel teuer. Daher ist es ratsam, zügig neue Angebote einzuholen und diese zu vergleichen, um schnell von der teuren Ersatzversorgung wegzukommen.

 

Haben Kunden Ansprüche gegen Anbieter, die nicht mehr liefern?

Hält ein Anbieter seine vertragliche Verpflichtung nicht ein, indem er die Belieferung einstellt und auch nicht wirksam kündigt, kann das zu einem Schadensersatzanspruch führen. Dann spricht man von einer Vertragspflichtverletzung, die zu einem Schaden führen kann. Der Schaden kann beispielsweise die Differenz zwischen dem alten Preis, der in der Regel niedriger war, und dem neuen Preis betragen. Wir empfehlen Verbrauchern, die Schadenersatzforderungen gegenüber ihrem (ehemaligen) Energieversorger stellen wollen, sich vorab von der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.

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