Bundesinnenministerium verstärkt Förderung der polizeilichen Kriminalprävention

Das Bundesinnenministerium unterstützt Maßnahmen der polizeilichen Kriminalprävention gegen die Verbreitung von Kinderpornografie sowie für eine bessere Aufklärung über Rechtsextremismus und Antisemitismus. Nach Zeichnung entsprechender Verwaltungsabkommen zwischen dem Bundesinnenministerium und der Zentralen Geschäftsstelle der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes können bis 2022 bis zu 1,2 Mio. Euro Fördermittel in die intensivierten Präventionsmaßnahmen fließen. Die Polizei kann damit die Prävention und Aufklärung in diesen gesellschaftlich relevanten Themenfeldern verstärken.

Das Konzept des polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes gegen die Verbreitung von Kinderpornografie und zur Erhöhung der Hinweisbereitschaft bei sexueller Gewalt an Minderjährigen geht auf einen Auftrag der Innenministerkonferenz vom Juni dieses Jahres zurück. Ein zentraler Punkt ist es, den Fokus der polizeilichen Aufklärungsarbeit auf der oft leichtfertigen oder unbewussten Verbreitung von Kinderpornografie durch Personen zu legen, die nicht dem pädophilen oder pädosexuellen Spektrum angehören. Verbreitet werden solche Darstellungen insbesondere auch von Jugendlichen, die sich der Konsequenzen ihres Handels nicht bewusst sind. Junge Menschen und ihr Umfeld sollen gezielt über die strafbare Verbreitung informiert werden und Handlungsmöglichkeiten erhalten, um Kinderpornografie melden zu können.

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