Vereinfachter Zugang zum Wohngeld während der Corona-Krise

Bund und Länder unterstützen die Bürger/innen sowie Unternehmen in der Corona-Krise durch vielfältige Maßnahmen. Um die Zahlungsfähigkeit der Mieter zu sichern, haben sich Bund und Länder auf ein schnelleres und vereinfachtes Wohngeldverfahren geeinigt. Entsprechende Handlungsanweisungen des Bundes hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Fachaufsicht den Wohngeldstellen in den betroffenen Kommunen, kreisfreien Städte und Landkreisverwaltungen übersandt.

Mit dem leichteren Zugang zum Wohngeld wollen wir die Haushalte unterstützen, die einen Anspruch auf diese Leistung haben und diese in der Corona-Zeit besonders dringend benötigen. Wohngeld ist ein wichtiger Schlüssel, um einkommensschwächeren Bürgern bei ihren Wohnkosten zu helfen. So können wir angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich sichern. Darüber hinaus ermöglichen wir den Wohngeldstellen, flexibel auf die Situation zu reagieren“, erklärte Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.

Die Zahlung der Mieten ist ein wichtiger Baustein, um Mietern vor einer eventuellen Anhäufung von Schulden zu bewahren und gleichzeitig die Vermieter liquide zu halten. Daher appellieren wir an die Bewohner, das Wohngeldangebot anzunehmen und sich rechtzeitig über ihre Möglichkeiten zu informieren.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Die Handlungsanweisungen zur kurzfristigen Bearbeitung der vielen Neuanträge und Weiterbewilligungen zum Wohngeld beinhalten:

  • Verzicht auf die Plausibilitätsprüfung der Angaben zum Einkommen sowie auf die Prüfung eigener Unterhaltsansprüche bei coronabedingten Einkommenseinbußen
  • im Ausnahmefall Weiterzahlung des bisherigen Wohngeldes als Vorschuss
  • Weiterbewilligung des Wohngeldes mit verkürztem Bewilligungszeitraum auf Basis der bisherigen Bewilligung
  • Beschränkung von zu erbringenden Nachweisen auf das für die Berechnung notwendige Minimum
  • Ermittlung nur der zwingend notwendigen Angaben

error: Der Inhalt ist geschützt!
X