Regierung will vier Milliarden Euro in frühkindliche Bildung investieren

Das Bundeskabinett hat am 24. August den Gesetzentwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weiterentwickelt und ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.
„Dies ist ein guter Tag für die Chancengerechtigkeit in unserem Land“, so die Bundesfamilienministerin Lisa Paus, „denn Chancengerechtigkeit fängt mit der Kita an. Hier wird das Fundament gelegt: für Bildung, für eine gesunde Entwicklung und für soziale Teilhabe. Alle Kinder in Deutschland sollen die Chance auf gute frühkindliche Bildung haben, egal, wo sie wohnen, egal, ob ihre Eltern reich oder arm sind. Wir investieren deshalb allein in den kommenden beiden Jahren vier Milliarden Euro ganz gezielt in die Qualität der Kindertagesbetreuung und frühkindlichen Bildung: in qualifiziertes Fachpersonal, in gute Ausstattung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung. Und ganz explizit auch in die sprachliche Bildung. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz machen wir einen großen Schritt für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung in ganz Deutschland. Aber wir gehen noch weiter. Unser Ziel sind bis zum Ende der Legislaturperiode bundesweite Standards, damit die Qualität überall im Land gleichermaßen hoch ist.“
Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Länder überwiegend (über 50 Prozent der Mittel) in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren:

Bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften, starke Leitung, sprachliche Bildung, Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung, Stärkung der Kindertagespflege.

Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen Gute-Kita-Gesetztes eingeführt wurden, sollen aber fortgesetzt werden können.

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Weitere Informationen zum bisherigen Gute-Kita-Gesetz und zur Verwendung der Bundesmittel finden Sie im aktuellen Gute-Kita-Bericht auf https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/mehr-qualitaet-in-der-fruehen-bildung/das-gute-kita-gesetz

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