Landkreisen fehlen die Ressourcen zur Begleitung

Die geplante umfassende Kita-Rechtsreform zählt zu den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vorhaben der Landesregierung. Der Landkreistag hat in einem Schreiben zur Kita-Rechtsreform mitgeteilt, dass die für die Begleitung und Umsetzung dieser Reform des Kindertagesstättenrechts notwendigen Ressourcen derzeit in den Landkreisen bzw. den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nicht zur Verfügung stehen. Hintergrund sind die Belastungen der Landkreise durch die Pandemie und aktuell durch die Folgen des Ukraine Kriegs. Die Arbeiten in den Arbeitsgruppen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind beendet und im Ministerium war mit der Arbeit an dem Gesetz begonnen worden und ist zum jetzigen Zeitpunkt schon weit fortgeschritten. Im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport werden auf jeden Fall die erreichten Ergebnisse gesichert. Folgende Änderungen des Kitagesetzes einschließlich der notwendigen Folgeregelungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) – Änderung des SGB VIII – werden davon unbehelligt auf den Weg gebracht: Verbesserung der Personalbemessung Krippe und Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit (vorletztes und vorvorletztes Kita-Jahr). SGB VIII-Änderung: Inklusion (§ 12 KitaG wg. § 22a Abs. 4 SGB VIII), Ombudsstellen (wg. § 9a SGB VIII), Betriebserlaubnisrecht (§§45 ff SGB VIII).

Jugendministerin Britta Ernst: „Das MBJS muss diese Aussage zur Kenntnis nehmen. Wenn die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Prozess nicht weiter begleiten können, kann er so objektiv nicht fortgesetzt werden. Das MBJS wird daher die Arbeit am Gesetzentwurf aussetzen.“

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