Stadt Erkner lockert ihre Regeln

Ab sofort sind bei Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen wieder mehr Gäste zugelassen. Zwar finden in Erkner weiterhin Trauungen erst einmal nur im Standesamt des Rathauses statt, aber wer möchte, kann zu dieser feierlichen Zeremonie wieder mehr Gäste einladen. Teilnehmen dürfen die Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden sowie zwei Trauzeugen. Als Trauzeugen können weitere Familienmitglieder oder Freunde benannt werden.

Weitere Gäste werden im Einzelfall von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten zugelassen, wenn durch den vergrößerten Teilnehmerkreis die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Die Räumlichkeiten im Standesamt Erkner lassen bei Einhaltung aller Regelungen derzeit bis maximal 14 Gäste zu.

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Im Ausnahmefall können Trauungen auch im Heimatmuseum Erkner durchgeführt werden. Dann allerdings nur zu dritt – die Eheschließenden und der Standesbeamte oder die Standesbeamtin.
Diese Regelungen gelten entsprechend für die Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen. Diese Weisung des Ministeriums des Innern und Kommunales gilt bis zum 31. Mai 2020. 

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