Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Das Bildungs- und Jugendministerium führt die im August 2019 als Modellprojekt eingeführte Absicherung der Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ab Sekundarstufe I unverändert fort. Entsprechende Angebote von Vereinen, Verbänden und Initiativen, Gemeinden, Ämtern oder Landkreisen können mit monatlich 300 Euro je betreutem Kind oder Jugendlichen gefördert werden. Berufstätige Eltern insbesondere von Schülerinnen und Schülern der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sind unter Umständen ganz oder teilweise an ihrer Berufsausübung gehindert, wenn ihr Kind außerhalb der Schulzeit einen Betreuungsbedarf hat und ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nicht gegeben ist. Die Betreuungszeiten der Förderschulen und „Schulen für gemeinsames Lernen“ reichen oft nicht aus, um eine volle Berufstätigkeit der Eltern zu ermöglichen. Und ab Klasse 7 haben die Schülerinnen und Schüler altersbedingt keinen Rechtsanspruch mehr auf Kita- bzw. Hortbetreuung. Dank der Förderung konnten im vorigen Schuljahr 2019/20 177 Kinder und Jugendliche mit Behinderung am Nachmittag ein Betreuungsangebot von Trägern der freien Jugendhilfe oder Vereinen, Verbänden und Initiativen wahrnehmen. Dafür hat das Bildungs- und Jugendministerium insgesamt 241.200 Euro bereitgestellt. Mit der Fortführung des Förderprogramms ist das Ziel verbunden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung weiter zu verbessern und verlässlicher zu machen. Die Mittel in Höhe von monatlich 300 Euro je betreutem Kind oder Jugendlichen werden den Landkreisen und kreisfreien Städten vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung gestellt. Interessierte Träger wenden sich an den für sie zuständigen Landkreis oder die kreisfreie Stadt.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Jugendministerin Britta Ernst: „Die Erziehung eines Kindes mit einer schweren Behinderung bringt für die betroffenen Familien große Belastungen mit sich. Die Sicherstellung der Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen am Nachmittag macht das Leben für die Familien leichter und schafft die Voraussetzung für eine bessere Teilnahme am Berufsleben und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Teilhabe.“

error: Der Inhalt ist geschützt!
X