Zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens
Bei Infektionsgeschehens für den Fall einer 7-Tage-Inzidenz über 300

Der Landkreis Oder-Spree hat auf seiner Webseite eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, in der auf die in der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg festgelegte Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer ab Kreisgrenze verwiesen wird. Diese Regelung zum Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport und zur Bewegung an der frischen Luft gilt beim Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 200. Am heutigen Tag liegt der Wert für den Landkreis Oder-Spree laut der Daten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit bei 222,0.

Maßnahmen bei Erreichen eines Inzidenzwertes über 300

Darüber hinaus hat der Landkreis zusätzliche Schutzmaßnahmen veranlasst, die verbindlich einzuhalten sind, sollte die Inzidenz die 300er-Marke überschreiten. Folgende Festlegungen wurden für diesen Fall getroffen:

Schulungen, Informationsveranstaltungen, Bildungs-, Aus-, Fort-, und Weiterbildungseinrichtungen
Die Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen als Präsenzangebot mit mehr als drei zeitgleich anwesenden Personen aus verschiedenen Haushalten ist untersagt. Die Veranstaltungen sind bevorzugt online durchzuführen. Finden Schulungen und Informationsveranstaltungen mit Personen eines gemeinsamen Haushalts statt, darf die Teilnehmeranzahl von fünf Personen nicht überschritten werden. Präsenzangebote in Bildungs- sowie Aus-, Fort-, Weiterbildungseinrichtungen, insbesondere Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug-, Segelschulen und den Musikschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft sind nur zulässig

*als Einzelunterricht,
*als Paarunterricht in fester Zusammensetzung oder
*als Gruppenunterricht eines Lehrers mit Schülern und/oder Schülerinnen aus einem gemeinsamen Haushalt, hier höchstens jedoch bis zu fünf zeitgleich anwesenden Personen.

Bestattungen
Bestattungen in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel dürfen die Gesamtanzahl von 25 zeitgleich anwesenden Personen nicht überschreiten. Bestattungen in diesem Sinne umfasst die offizielle Abschiedszeremonie in Kirchen, in Friedhofshäusern, am Grab, der Beisetzungsstelle, etc. Die benannte Personenanzahl schließt neben den Trauergästen auch sämtliche weiteren, an der Veranstaltung anwesenden Personen, wie Trauerredner, Pfarrer, Pastor ein. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bleiben bei der Berechnung dieser Personenanzahl unberücksichtigt. Auf Antrag kann der Landkreis in besonderen Einzelfällen Ausnahmen von der Personengrenze zulassen, sofern dem keine zwingenden infektiologischen Gründe entgegenstehen.

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Eheschließungen
Eheschließungen und nicht-religiöse Hochzeitszeremonien in geschlossenen Räumen als auch solche unter freiem Himmel mit einer Gesamtanzahl von mehr als 25 zeitgleich anwesenden Personen sind untersagt. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bleiben bei der Berechnung dieser Personenanzahl unberücksichtigt.

Religiöse Veranstaltungen
Religiöse Veranstaltungen außerhalb und innerhalb von Kirchen, in Moscheen, Synagogen und sakralen Räumlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden sind sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel untersagt. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bleiben bei der Berechnung dieser Personenanzahl unberücksichtigt.

Wochenmärkte
Das Aufstellen sämtlicher Verkaufs-, Tausch- oder Ausstellungsstände auf Wochenmärkten ist untersagt. Verkaufsstände, die ausschließlich den Verkauf von Lebensmitteln anbieten sind gestattet.

Die Regelungen der Allgemeinverfügung treten mit Ablauf des 31.01.2021 außer Kraft.

Im Landkreis Oder-Spree sind derzeit 831 Menschen nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert. Im Laufe des gestrigen Tages wurden 72 neue Fälle vom Gesundheitsamt erfasst. Kumuliert wurden seit Beginn des Pandemiegeschehens 4715 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bisher gelten 3705 Infizierte als geheilt. Wie das Gesundheitsamt meldet, sind zwei weitere Personen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen verstorben. Damit sind im Kontext mit dem Coronavirus jetzt 179 Todesfälle in Oder-Spree zu beklagen. Zur Reduzierung von Infektionsrisiken hat das Gesundheitsamt für 1811 Personen Quarantäne angeordnet.

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