Prävention und schnelle Krisenintervention im Notfall

Bildungsministerin Britta Ernst und Innenminister Karl-Heinz Schröter haben in einen neuen gemeinsamen Runderlass zu Partnerschaften zwischen Polizei und Schulen im Land Brandenburg unterzeichnet. Er ist Grundlage für die gemeinsame Prävention, Bekämpfung von Kriminalität und Verkehrsunfällen sowie die Notfallplanung an Schulen.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Der Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit aller Schülerinnen und Schüler ist im Brandenburgischen Schulgesetz verankert. Kinder und Jugendliche, aber auch die Lehrkräfte sollen in der Schule gewaltfrei miteinander leben, sich gegenseitig achten und respektieren, im Notfall aber auch angemessen reagieren können. Rund 93 Prozent aller Schulen haben bereits Partnerschaften mit der Polizei, das hat sich sehr gut bewährt.“

Innenminister Karl-Heinz Schröter: „Schule ist nicht nur ein Ort, in dem Kindern und Jugendlichen Wissen vermittelt wird. Schule ist auch ein Ort der Förderung persönlicher und gemeinschaftlicher Wertorientierungen. Schule ist Lern- und Lebensraum zugleich. Dabei ist es wichtig, ein positives und gewaltfreies Schulklima zu schaffen, das von gegenseitigem Respekt, Sicherheit und Vertrauen geprägt ist. Polizei und Schule stellen sich bereits seit vielen Jahren gemeinsam dieser Herausforderung und arbeiten auf unterschiedlichen Ebenen und in Vielfältigen Formen an der Erfüllung präventiver Aufgaben.“

Die Partnerschaften von Polizei und Schule sollen durch früh ansetzende präventive Angebote und Einflussnahme:

  • das Entstehen von Kriminalität und Gewalt in Schule, schulischem Umfeld und darüber hinaus verhindern bzw. minimieren,
  • das Rechtsbewusstsein festigen,
  • das Sicherheitsgefühl verstärken,
  • eine sichere und regelkonforme Verkehrsteilnahme ermöglichen,
  • das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen in Schule und Polizei fördern sowie
  • die Schulen in ihrem Auftrag zur Gewaltprävention und Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung unterstützen.

Erstmals wird die länderübergreifende, themenbezogene Fahndung an Schulen per Runderlass ermöglicht. Damit konzentriert sich die Fahndung auf die konkrete Zielgruppe und soll helfen, den sexuellen Missbrauch an Kindern zu bekämpfen. Als Alternative zur Öffentlichkeitsfahndung über die Medien werden die Opfer weniger beeinträchtigt.

Für die Umsetzung der Partnerschaften zwischen Polizei und Schulen sind die Schulleitungen, Lehrkräfte und Elternschaft, aber auch die Revierpolizei vor Ort oder der Bereich Prävention der Polizei wichtige Partner.

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Im aktuellen Schuljahr 2017/18 gibt es insgesamt 838 Schulpartnerschaften (rund 93 Prozent aller Schulen). Ein Jahr zuvor führte die Polizei insgesamt rund 5.000 Veranstaltungen zur Kriminal- und Verkehrsunfallprävention an Schulen durch. Die Themen reichten von Cybercrime bzw. digitale Medien über Drogen- und Gewaltprävention bis hin zu Radfahrprüfungen, Busschule oder Fußgängerausbildung.

Mit diesen Präventionsveranstaltungen wurden mehr als 122.000 Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 13. Klasse erreicht.

Hintergrund:

Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schulen wurde bereits 2002 durch die Einführung der „Partnerschaften Polizei und Schule“ im gemeinsamen Runderlass von Innen- und Bildungsministerium auf eine neue qualitative Stufe gestellt. Der neue Runderlass ist eine Anpassung der Inhalte des Gemeinsamen Runderlasses „Kooperation bei Kriminal- und Verkehrsunfallprävention und Notfallplanung“ vom 10. Mai 2013.

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