Brandenburger Justiz mit Blick in die Zukunft aktiv

Der Richterwahlausschuss hat in der vergangenen Woche mehr als 40 Personalentscheidungen zur Stärkung der Justiz des Landes Brandenburg getroffen. So wurden 36 junge Nachwuchsjuristen zu Richterinnen und Richtern auf Probe gewählt. Zudem sind mit der Wahl des von Justizministerin Susanne Hoffmann vorgeschlagenen Bewerbers auf die Stelle des Präsidenten des Landgerichts Cottbus nun – nach den bereits am 31. März erfolgten Wahlen der Präsidenten der Landgerichte Frankfurt/Oder sowie Neuruppin – wieder alle Präsidentenstellen in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg nach zum Teil längerer Vakanz gewählt bzw. bereits besetzt. Darüber hinaus konnten in diesem Jahr die ebenfalls seit Monaten vakanten Stellen der Präsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder sowie des Sozialgerichts Neuruppin nachbesetzt werden.

Gerade die große Anzahl der sich nach Brandenburg bewerbenden gut ausgebildeten Juristinnen und Juristen beweist die hohe Attraktivität des Justizstandorts Brandenburg. Der Richterwahlausschuss konnte so allein in diesem Jahr bisher insgesamt 57 Nachwuchsjuristen auf zahlreiche neu geschaffene Stellen wählen. Aber das Land Brandenburg benötigt auch weiterhin eine ausreichende Anzahl guter engagierter Nachwuchsrichter und -staatsanwälte zur Gewährleistung einer bürgernahen Rechtsprechung und effektiven Strafverfolgung. Nur so wird es gelingen, die hohen Bestände an Altverfahren abzuarbeiten und die für die kommenden Jahre zu erwartenden Altersabgänge in der Justiz zu kompensieren.

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Von den aktuell etwa 500 Richterinnen und Richtern in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit werden in den nächsten sechs Jahren mehr als 23 Prozent altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden. Bei den Verwaltungsgerichten, den Arbeitsgerichten sowie dem Landessozialgericht liegt die Quote der Altersabgänge bis zum Jahr 2026 zwischen 22 und 27 Prozent. Bei den Staatsanwaltschaften ist die Lage ähnlich, so die Justizministerin Susanne Hoffmann.

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