Ministerium stellt halbe Million Euro zur Rettung bereit

Tierheime finanzieren sich im Wesentlichen über Spenden und die Vermittlung von Tieren. In der Krise fallen diese Einnahmequellen zum großen Teil weg. Das Verbraucherschutzministerium hat darum eine Richtlinie auf den Weg gebracht, wonach die in Not geratenen gemeinnützigen Träger von Tierheimen eine Soforthilfe erhalten können. „Tierheime erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Tierschutz in Brandenburg. In den schwierigen Zeiten geschieht das unter erschwerten Bedingungen, deswegen wird auch das Verbraucherschutzministerin sie unterstützen“, so Ursula Nonnemacher. Mit der Richtlinie stehen 555.000 Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes bereit. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen im Land Brandenburg, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und deren Existenz bzw. die Versorgung der Tiere bedroht sind. Der Antrag zur Gewährung der Soforthilfe sowie weitere Informationen stehen in Kürze auf der Website des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg www.lavg.brandenburg.de zur Verfügung.

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