GefAS bemüht sich und schafft Tatsachen

Aufgrund des großen Andrangs ukrainischer Bürgerinnen und Bürger sind wir zu folgender Festlegung veranlasst: In Anlehnung an den Anwendungserlass zur Abgabenordnung § 53 werden Personen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben und Behinderte ohne Wartezeit in der Tafel bedient. Das heißt: Sie sind berechtigt, sofort einen Korb zu erhalten und die Tafel zu betreten. Damit wollen wir der stattfindenden Verdrängungssituation zwischen vorwiegend jungen ukrainischen Bürgern und deutschen Kunden, die sich im Wesentlichen im höheren Lebensalter befinden (Altersarmut), entgegenwirken. Es ist sozial nicht vertretbar, wenn ältere Bürger und Behinderte aufgrund der langen Warteschlangen umkehren und selbst auf die von der Tafel angebotene Unterstützung verzichten müssen. Stigmatisierung haben wir damit ausgeschlossen. Circa 70% der Tafelnutzer sind derzeit jüngere ukrainische Flüchtlinge. Für unsere langjährigen Kundinnen und Kunden hoffen wir damit einen entsprechenden Ausgleich geschafft zu haben. Diese Regelung gilt für alle Tafeln in Trägerschaft der GefAS in Beeskow, Fürstenwalde, Erkner, Storkow & Rüdersdorf und die Regelung gilt ab sofort.

Siegfried Unger
Vorstand

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