Mieter können eigenen Strom produzieren

Solarstrom ist schon lange günstiger als Strom aus dem Netz. Doch nicht jeder kann sich eine große Solaranlage aufs Dach setzen. Stecker-Solargeräte bieten einen einfachen und kostengünstigen Einstieg in das Thema Photovoltaik. Mit den Geräten können nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter ihren eigenen Strom auf dem Balkon oder der Terrasse produzieren. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erläutert, worauf bei Stecker-Solargeräten zu achten ist.

Vorteile von Mini-Solaranlagen
Ein wesentlicher Vorteil der Stecker-Solargeräte besteht darin, dass sie sich unkompliziert installieren lassen und auch bei einem Umzug schnell ab- und wieder angebaut sind. Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten kommen für die Anbringung oder Aufstellung in Frage. Die Geräte werden möglichst unverschattet zur Sonne (nach Süden) geneigt und einfach in eine normale Steckdose oder eine spezielle Einspeisesteckdose gesteckt. „Damit sind sie bislang die einzige Technologie, mit der auch Mieter wirklich selbst erneuerbare Energie für den Eigenverbrauch erzeugen können“, so Joshua Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Aber auch für Hausbesitzer können solche Geräte eine interessante Anschaffung für einen Einstieg in die eigene Stromerzeugung sein“, so der Experte weiter.

Die Kosten sind überschaubar
Die Anschaffungskosten eines Stecker-Solargeräts betragen nur ein Bruchteil von denen einer „klassischen“ Solaranlage. Sie richten sich nach der Größe und betragen etwa 300 bis 1.000 Euro. Die jährliche Stromerzeugung liegt bei 200 bis 500 Kilowattstunden. „Bei einem Strompreis von 32 Cent lassen sich dadurch 64 bis 160 Euro pro Jahr an Stromkosten sparen. Die Anschaffungskosten sind damit bereits nach fünf bis neun Jahren wieder drin“, rechnet der Experte vor. Dabei lassen sich die Geräte 20 Jahre und länger nutzen.

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Was ist vor der Nutzung zu beachten?
Mieter müssen vor der Inbetriebnahme die Erlaubnis des Vermieters einholen. Stecker-Solargeräte sind zudem beim örtlichen Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) anzumelden. „Leider erschweren einzelne Netzbetreiber den Anschluss von Stecker-Solargeräten oder verlangen unzulässige Entgelte für den gegebenenfalls notwendigen Zählertausch“, so Jahn. Den Betrieb verbieten dürfen sie nicht. Treten diese Probleme auf, kann eine Energieberatung bei der Verbraucherzentrale weiterhelfen.

Viele Namen, ein Prinzip der Stromerzeugung
Stecker-Solargeräte kommen auch unter den Namen Mini-Solaranlage, Plug-&-Play-Solaranlage oder Balkonkraftwerk vor. Hierbei handelt es sich um vergleichsweise kleine Photovoltaik-Systeme aus ein oder zwei Solarmodulen. Ein Modul hat die Größe von zwei Fußabtreter-Matten (ca. 1 x 1,70 Meter). Weitere Fragen unter
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/energie/energiesparberatung-15772

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