BUND Brandenburg fordert Landtag auf, die Gesetzesgrundlage zu ändern 

Alleebäume stehen nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz unter Schutz. Für das Fällen der Bäume ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese Genehmigung erteilen sich die Brandenburger Straßenbaubehörden selbst, häufig ohne die Natur- und Umweltbehörden einzubeziehen. Dies ist nach der aktuellen Fassung des Brandenburger Straßenbaugesetzes zulässig, trägt aber mit dazu bei, dass eine hohe Anzahl von Alleebäumen gefällt wird. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 5.238 Alleebäume gefällt. Der BUND Brandenburg fordert daher den Landtag in einem Schreiben auf, das Straßengesetz so zu ändern, dass für die Genehmigung von Eingriffen in den Alleebaumbestand nicht mehr die Straßenbaubehörden, sondern die Natur- und Umweltbehörden zuständig sind.

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Der Verband ist in der Vergangenheit mehrfach mit Klagen gegen geplante Alleebaumfällungen gescheitert, da die Gerichte auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage im Sinne des Straßenbaus entschieden haben. Der Umweltverband geht davon aus, dass weniger Alleebäume gefällt werden, wenn die Fällungen durch die Untere Naturschutzbehörde und nicht wie bisher vom Landesbetrieb Straßenwesen genehmigt werden müssen. Außerdem hoffe man, dass mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Naturschutzbehörden anerkannte Umweltverbände besser in die Planungen einbezogen werden. In der Vergangenheit hat der Verband oft nur aus den Medien erfahren, dass Fällungen von Alleebäumen unmittelbar bevorstehen. Unter solchen Informationsmissständen kann der Umweltverband sein Klagerecht nur unzureichend wahrnehmen. Nach Angaben des Landesbetriebes Straßenwesen sind im Jahr 2019 an Bundes- und Landesstraßen 5.238 Alleebäume gefällt, aber nur 1.078 gepflanzt worden. Für fünf gefällte Alleebäume ist also nur ein Baum nachgepflanzt worden. Nach Auffassung des Verbandes müsste mindestens im Verhältnis 1:1 nachgepflanzt werden, denn weitere Verluste, wie zum Beispiel durch Sturmschäden, werden in der Statistik gar nicht erfasst. Aktuell verfehlt das Land Brandenburg sein selbst gestecktes Ziel, jährlich 5.000 Alleebäume zu pflanzen, bei Weitem. Aber selbst, wenn das Land nun mit dieser Pflanzrate beginnt, ist der Verlust von 11.499 Alleebäumen, der allein zwischen 2015 und 2019 entstanden ist, kaum auszugleichen, wenn weiterhin so viele Bäume gefällt werden.

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