Kinderhilfswerk begrüßt zukünftige Verbesserungen

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im Koalitionsvertrag eine Reihe von Maßnahmen, die die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern können. Dazu zählen vor allem die Einführung einer Kindergrundsicherung, die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre. Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen. Das muss sich schleunigst ändern, dafür sind die Eckpunkte im Koalitionsvertrag eine gute Grundlage.

„Auch das geplante digitale Kinderchancenportal, in dem Leistungen für Bildung und Teilhabe zu finden sein sollen, der Sofortzuschlag bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung und die Steuergutschrift für Alleinerziehende geben Hoffnung, dass die Kinderarmutsquote endlich gesenkt werden kann“, betont die Vizepräsidentin Anne Lütkes. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auf der Tagesordnung der nächsten Bundesregierung steht. Dies ist ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.“

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