Verbraucherzentrale verklagt The Walt Disney Company

Der Anbieter der Streamingplattform Disney+ behält sich in seinen Nutzungsbedingungen vor, seine Preise einseitig und ohne jede Einschränkung zu Lasten der Kunden zu erhöhen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg sieht darin einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen und mahnte The Walt Disney Company (Benelux) B.V. ab. Das Unternehmen gab keine Unterlassungserklärung ab. Daher klagt die Verbraucherzentrale Brandenburg nun vor dem Landgericht Potsdam.

Ein Verbraucher aus Cottbus meldete sich über die Online-Beschwerdebox bei der Verbraucherzentrale Brandenburg und ärgerte sich über eine angekündigte Preissteigerung von annähernd 30 Prozent für sein Jahres-Abonnement des Streamingdienstes Disney+. Daraufhin prüfte die Verbraucherzentrale Brandenburg die entsprechenden Nutzungsbedingungen des Anbieters. Dieser behielt sich tatsächlich vor, die Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abozeitraums zu ändern. Dies würde den Nutzer 30 Tage im Voraus mitgeteilt. Von welchen Faktoren die Änderungen der Preise abhängig sein könnten, sagte der Anbieter nicht.
Mit der Klausel behält sich der Anbieter vor, die Preise einseitig und ohne Einschränkungen zu ändern. Damit können Verbraucher bei Vertragsschluss eventuelle Preiserhöhungen nicht abschätzen. Das ist unserer Ansicht nach nicht rechtens, so Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der Verbraucherzentrale. Den Verbraucher wurde zwar eingeräumt, die Preisänderung zurückzuweisen, unklar blieb aber nach den Nutzungsbedingungen, welche Folge eine solche Zurückweisung konkret nach sich ziehen würde.

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Die Verbraucherzentrale Brandenburg sieht in der Klausel einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht, so müssen solche Klauseln etwa Kostenelemente nennen, die zu einer Erhöhung führen können, sie dürfen es Unternehmen nicht ermöglichen, damit die Gewinne zu erhöhen. Daher mahnte die Verbraucherzentrale den Anbieter The Walt Disney Company (Benelux) B.V. ab. Eine Reaktion des Unternehmens auf das Abmahnschreiben ging bei der VZB nicht ein. Deshalb hat die VZB nun Klage beim Landgericht in Potsdam eingereicht.

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