Stadt macht Hundebestandsaufnahme

Wie alle Städte und Gemeinden im Land Brandenburg, erhebt auch die Stadt Fürstenwalde eine jährliche Hundesteuer. Leider musste mit Blick auf die zurückliegende Zeit nach der letzten Hundezählung festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter ihrer Verpflichtung zur steuerlichen Anmeldung des Hundes nachkommen.

Deshalb werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachgruppe Steuern in Abstimmung mit dem Ordnungsamt ab Mitte April Zählungen im Stadtgebiet von Fürstenwalde vornehmen. Dazu wird nachgefragt, ob Hunde im Haushalt gehalten werden. Die Mitarbeiter der Stadt können sich jederzeit ausweisen und müssen die Wohnung dazu nicht betreten. Jeder, der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich Mitarbeiter der Stadt Fürstenwalde ist, lässt sich im Zweifelsfall den Dienstausweis zeigen.

Die Hundebestandsaufnahme dient der Steuergerechtigkeit und ist insbesondere im Interesse der vielen Hundehalter, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben. Falls die Mitarbeiter im Rahmen der Bestandsaufnahme feststellen, dass Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden, müssen die betroffenen Hundehalter gegebenenfalls mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Das Unterlassen der Steueranmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

Bei Anmeldung des Hundes bis zum Beginn der Bestandsaufnahme wird von der Erhebung eines Bußgeldes abgesehen. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, seinen vierbeinigen Liebling schnellstens anzumelden. So können Sie sich die Unannehmlichkeiten ersparen.

Anmeldungen nimmt die zuständige Mitarbeiterin der Stadt Fürstenwalde, Petra Tracz, Am Markt 4, Zimmer 251, Telefon 03361/557-121, entgegen.

 

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