Freizeitareal steht womöglich vor dem Aus

Bei der Standortfrage der neuen Schwimmhalle in Fürstenwalde, wenn sie denn kommen sollte, hat man sich für das Gelände zwischen Großer Freizeit, der parallel geführten Wladislaw-Wolkow-Straße und dem dazwischenliegenden Skater-, Basketball- & Bolzplatz vor dem Bowlingcenter sowie vor dem Jugendclub Nord entschieden. Die Örtlichkeit als solche ist aber noch nicht als der Ort der neuen Schwimmhalle bestätigt. Die Stadtverordnetenversammlung hat lediglich einen Beschluss gefasst und die Stadt Fürstenwalde mit einer Vorprüfung dieses Standortes beauftragt. Dem vorangegangen war die Aussage einer Prüfung der Auswirkungen eines Baus am Standort Große Freizeit und dem Hauptargument des Bauordnungsamtes, dass die Schwimmhalle an diesem Standort auch ohne Bebauungsplan genehmigungsfähig wäre. Dabei gibt es noch so viele Fragen, die damit einhergehen, dass man daraus einen kompletten Fragekatalog erstellen könnte. Im Wesentlichen geht es um die Finanzierbarkeit der neuen Schwimmhalle, der Sanierung des Freizeitbades und des eventuellen Neubaus der Surf Area, wobei sich alles nach dem Erhalt weiterer Grundstücke für das Surf Projekt richtet. Erst dann könne die Planung wirklich beginnen. Es gibt mit dem Projekt einfach zu viele Variablen. Die Frage ist aber auch: Was wird dann aus den Freizeitangeboten für die Kinder & Jugendlichen, bei denen das Sportareal hoch im Kurs steht?

Die Streetworker Bert und Michael machen sich Sorgen. Sie sind es, die oft vor Ort sind, sich um die Kids kümmern und einen sozialen Frieden mit vielen Aktivitäten mitorganisieren und die Kids hier zusammenbringen bei Sport & Spaß. Das Vertrauensverhältnis ist dabei entscheidend und alle, die in der Jugendsozialarbeit tätig sind, werden dem beipflichten, dass man bestrebt ist, gewachsene Strukturen nicht nur weiter auszubauen, sondern diese auch zu pflegen und nicht sie zu zerstören. Und was wird dann aus dem schönen Weltkindertags-Fest auf dem großen Gelände, welches von Jahr zu Jahr immer mehr an Attraktivität gewonnen hat? Und nicht zu vergessen die Skaterszene, die hier ihren Sport zelebrieren konnte und Meisterschaften veranstaltete. Soll das plötzlich alles für eine neue Schwimmhalle geopfert werden? Mit einer Online-Umfrage unter den Kids wollen die Streetworker versuchen, in einem Stimmungsbarometer aufzuzeigen, wie die Kids das sehen. Und schon jetzt, nach kurzer Zeit, haben sich bereits über 200 Kinder & Jugendliche daran beteiligt. Die Befragung geht noch bis zum 21. Mai. Beide Streetworker waren über die mangelnde Kommunikation in der Zeit der Digitalisierung überrascht, vor allem, dass so wenige der Kids davon irgend etwas gehört hätten und wenn, dann nur vage Aussagen über das vermeintliche Verschwinden des Freizeitareals wussten. Das sollte allerdings auch zu denken geben. Zudem ist der Ort sozial integriert und spielt bei den Kindern als Freizeitareal eine große Rolle. Sind denn die Kinder und Jugendlichen von Fürstenwalde, die eigentlichen Nutzer des Freizeitareals, gefragt und in die Entscheidung mit einbezogen worden? In der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, unter Abschnitt 3 „Einwohner und Bürger“, § 18a – Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen – ist beschrieben, wie man es richtig macht.

Gem. § 18a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen wichtig: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf#18a

§18a Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

(2) Die Hauptsatzung bestimmt, welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung der Formen angemessen zu beteiligen.

(3) Die Gemeindevertretung kann einen Beauftragten für Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen benennen. Für den Beauftragten gilt § 18 Absatz 3 entsprechend.

(4) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, soll die Gemeinde in geeigneter Weise vermerken, wie sie die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.

Wie aus der Stadtverwaltung zu hören ist, sei man bestrebt, den Skaterpark westlich gesehen vom Jugendclub Nord zu erhalten oder auf dem Grundstück zu verlagern.

Quelle: Stadt Fürstenwalde
Spreeschwimmhalle 2.0 – Erstpruefung alternative Standorte

error: Der Inhalt ist geschützt!
X