Was Jugendliche beachten sollten

Besonders in den Sommerferien möchten viele Jugendliche jobben, um ihr Taschengeld aufzubessern. Minderjährige Schülerinnen und Schüler können allerdings nicht jede Tätigkeit annehmen. Was und wie lange sie arbeiten dürfen, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Darauf wies Arbeitsministerin Diana Golze vor Beginn der Sommerferien hin: „Mit dem ersten selbstverdienten Geld können sich Jugendliche nicht nur den einen oder anderen Wunsch erfüllen, sondern auch erste Erfahrungen im Arbeitsleben sammeln. Vielleicht ergibt sich daraus sogar eine Berufsidee. Ferienarbeit soll Spaß machen und darf keinesfalls die Gesundheit gefährden. Deswegen ist es wichtig, dass Jugendliche und Eltern genau wissen, was bei einer Ferienarbeit erlaubt ist und wo die Grenzen sind.“

Schülerinnen und Schüler dürfen in den Ferien beschäftigt werden, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind. Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche ist die Ferienarbeit auf maximal vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt und darf höchstens 20 Ferientage betragen. Sie dürfen höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.

Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Am Wochenende dürfen Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen gibt es aber für Ferienjobs, unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft.

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Die Ferienarbeit muss leicht und geeignet sein. Verboten sind für Jugendliche zum Beispiel Arbeiten, die ihre physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, der Umgang mit gefährlichen Arbeitsgeräten, Akkordarbeit sowie Alleinarbeit außer Sicht- und Rufweite fachkundiger Erwachsener.

Vor Beginn der Beschäftigung müssen Jugendliche vom Arbeitgeber über alle Unfall- und Gesundheitsgefahren und über die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu deren Abwendung unterrichtet werden.

 

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