Ab sofort gilt in Brandenburg wieder das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkws

Um während der Corona-Krise effiziente Lieferketten zu sichern, durften Lkws seit Ende März in Brandenburg auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Diese Regelung wurde nun aufgehoben. Das bedeutet: Ab sofort gilt in Brandenburg wieder das gesetzliche Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach der Straßenverkehrsordnung. Damit gilt ab Sonnabend, den 4. Juli 2020, das übliche Samstagsfahrverbot der Ferienreiseverordnung und ab Sonntag, den 5. Juli 2020, wieder das allgemeine Sonn- und Feiertagsfahrverbot der StVO.

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