Vorbereitungen in Oder-Spree für die Wintersaison abgeschlossen

Der Landkreis Oder-Spree hat zum Monatsanfang die Vorbereitungen für den Winterdienst planmäßig abgeschlossen. Vier Firmen werden im Auftrag der Kreisverwaltung auf den knapp 120 Kilometern Kreisstraße außerhalb geschlossener Ortslagen die Winterdienstleistungen ausführen. Nach dem Winterdiensteinsatzplan 2019/2020 werden folgende Unternehmen in den Ämtern, Städten und Gemeinden tätig sein:

  • TEW Transport und Erden GmbH aus Neißemünde in den Ämtern Neuzelle, Brieskow-Finkenheerd und Schlaubetal sowie in den Städten Beeskow und Friedland
  • Tief- und Ökobau Schiemann GmbH aus Alt Stahnsdorf in den Ämtern Scharmützelsee und Schlaubetal, in der Stadt Storkow (Mark) sowie in den Gemeinden Tauche und Rietz-Neuendorf
  • Westpfahl GmbH aus Spreenhagen im Amt Odervorland und in der Gemeinde Steinhöfel
  • Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Straßenmeisterei Waldstadt im Amt Spreenhagen.

Insgesamt stehen in diesen Firmen bei Bedarf neun Fahrzeuge, die mit dem modernen FS 30 System (Feuchtsalztechnologie) ausgerüstet sind, bereit, eine aus Sole und Trockensalz bestehende Salzmischung gezielt auf die Fahrbahn aufzubringen. Jedes Fahrzeug kann rund drei bis vier Kubikmeter Feuchtsalz aufnehmen. Diese Menge reicht durchschnittlich zum Streuen einer Strecke von ca. 30 Kilometern aus.

An Werktagen beginnt die Winterdiensttätigkeit auf den Kreisstraßen um 5 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 6 Uhr früh. Durch den Einsatz von insgesamt vier Winterdienstfirmen ist es möglich, den Berufs- und Schülerverkehr zeitnah abzusichern. Je nach Witterungsverhältnissen müssen die beauftragten Firmen die Winterdiensteinsätze rund um die Uhr ausführen, um die Verkehrssicherheit auf den Kreisstraßen zu gewährleisten.

Der Winterdiensteinsatzplan 2019/2020 des Landkreises Oder-Spree für das Kreisstraßennetz wird den jeweiligen Amtsverwaltungen, Städten und Gemeinden in den nächsten Tagen übergeben. Innerhalb von Ortslagen erfolgt der Winterdienst auch auf Kreisstraßen in Eigenregie der Städte und Gemeinden.

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