Leistungen können per Telefon auch abgerechnet werden

Persönliche Treffen in Gruppen sind in Corona-Zeiten nicht erlaubt. Das betrifft auch Alltagsunterstützende Angebote in der häuslichen Pflege. Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, und deren Angehörige erhalten in Brandenburg trotz Corona weiterhin Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags und beratende Unterstützung. Damit trotz der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung Pflegebedürftige und ihre Angehörige bei der Alltagsbewältigung unterstützt und ihre sozialen Kontakte aufrechterhalten werden können, besteht für alle anerkannten alltagsunterstützenden Angebote im Land Brandenburg jetzt auch die Möglichkeit, entsprechende Leistungen zum Beispiel in telefonischer Form zu erbringen und bei den Pflegekassen abzurechnen. Diese mit den Pflegekassen abgestimmte Verfahrensweise gilt zunächst befristet bis zum 31. Mai 2020. Die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (www.fapiq-brandenburg.de) berät alle in Brandenburg anerkannten alltagsunterstützenden Angebote und deren Fachkräfte bei der Entwicklung, Erprobung und Abrechnung entsprechend innovativer Angebotsformen.

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