Corona-Impfungen mit Kinderimpfstoff gestartet

Die Auslieferung des Kinderimpfstoffs von Biontech/Pfizer startete am Montag auch im Land Brandenburg. Der Großhandel beliefert in den kommenden Tagen Ärztinnen und Ärzte sowie Impfstellen, die bis zum 7. Dezember Impfstoff bestellt hatten. Damit erfolgt die Auslieferung eine Woche früher als ursprünglich geplant, und die Kinderimpfungen für Fünf- bis Elfjährige können im Laufe dieser Woche beginnen. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg hat seit Dienstag eine Liste mit niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie Hausärzten, die Kinderimpfungen anbieten, auf ihrer Seite www.kvbb.de veröffentlicht.

Auch in kommunalen Impfstellen werden im Laufe dieser Woche die Kinderimpfungen starten. Zum Beispiel bietet der Landkreis Ostprignitz-Ruppin ab Donnerstag, den 16. Dezember, Corona-Schutzimpfungen für Kinder in den Ruppiner Kliniken nach vorheriger Terminvereinbarung an. Ende dieser Woche gibt es Kinderimpfungen im Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel und in der Metropolishalle in Potsdam. Derzeit besteht für Kinder ohne Vorerkrankungen nur ein geringes Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung und Hospitalisierung. Die Inzidenzen gerade bei den Kindern sind aber sehr hoch. So wird das Virus in die Familien getragen, wo es schnell weitergeben werden kann. Deshalb ist es eine sehr gute Nachricht, dass jetzt ein spezieller Corona-Impfstoff für Kinder zur Verfügung steht. Viele Eltern haben Fragen zur Corona-Schutzimpfung. Ob die Impfung für das eigene Kind in Frage kommt, ist eine individuelle Entscheidung, die Eltern und Sorgeberechtigte am besten mit niedergelassenen Kinderärzten besprechen, so Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher.

Brandenburg rechnet nach den bislang vom Bund übermittelten Zahlen in der ersten Tranche mit rund 70.000 Dosen des Kinderimpfstoffs. Die Zweitimpfung nach 21 Tagen eingerechnet können damit rechnerisch rund 35.000 Kinder geimpft werden. Der Kinderimpfstoff von Biontech/Pfizer unterscheidet sich in der Dosierung und Handhabung von dem Impfstoff, der ab 12 Jahren eingesetzt wird. So hat er eine niedrigere Konzentration, ein anderes Injektionsvolumen und kann mit zehn Wochen auch länger im Kühlschrank bei 2°C bis 8°C gelagert werden.

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hatte am 25. November die Zulassung für den Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kinder ab fünf Jahren empfohlen. Einen Tag später hat die EU-Kommission die Zulassung genehmigt. Es ist der erste Corona-Impfstoff, der in der EU für Kinder ab einem Alter von fünf bis 11 Jahren eingesetzt werden kann. Allein in den USA haben bereits mehr als fünf Millionen Kinder mindestens eine Dosis von dieses Impfstoffes bekommen. Die Ständige Impfkommission hatte am vergangenen Donnerstag bekanntgegeben, dass sie diese Impfung für Kinder im Alter von 5-11 Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen empfiehlt. Zusätzlich empfiehlt die die ständige Impfkommission die Impfung Kindern, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (z.B. Hochbetagte sowie Immunsupprimierte). Darüber hinaus können auch 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen das Virus nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht. Es handelt sich dabei aber noch nicht um eine finale Empfehlung; die ständige Impfkommission-Empfehlung muss noch durch das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren.

Fragen und Antworten zur Kinderimpfung

Was spricht für eine Kinderimpfung gegen COVID-19?

Ziel der Empfehlung ist es, u.a. schwere COVID-19-Verläufe und Todesfälle bei Kindern im Alter von 5-11 Jahren zu verhindern. Zwar ist die 7-Tagesinzidenz in der Altersgruppe sehr hoch, so dass man davon ausgehen kann, dass ohne Impfung ein Großteil der 5- bis 11-Jährigen mittelfristig infiziert werden wird, allerdings verlaufen die meisten Infektionen asymptomatisch. Derzeit besteht für Kinder ohne Vorerkrankungen in dieser Altersgruppe nur ein geringes Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung, Hospitalisierung und Intensivbehandlung. Hinzu kommt, dass das Risiko seltener Nebenwirkungen der Impfung auf Grund der eingeschränkten Datenlage derzeit nicht eingeschätzt werden kann. Daher spricht die ständige Impfkommission für 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen derzeit keine generelle Impfempfehlung aus. Sobald weitere Daten zur Sicherheit des Impfstoffs in dieser Altersgruppe oder andere relevante Erkenntnisse vorliegen, wird die ständige Impfkommission diese umgehend prüfen und die Empfehlung ggf. anpassen.

Welche möglichen Nebenwirkungen gibt es bei der Kinder-Impfung?

Bisher sind beim Corona-Impfstoff von Biontech für Kinder zwischen fünf und elf Jahren keine schweren Nebenwirkungen bekannt. In der Zulassungsstudie hatten viele Kinder ein bis zwei Tage lang vorübergehende Impfreaktionen, besonders nach der zweiten Spritze.

Häufig waren das Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen und Müdigkeit. Einige hatten rund um die Einstichstelle auch eine Rötung oder Schwellung. Außerdem bekamen einige Kinder Fieber, Durchfall, Schüttelfrost sowie Muskel- und Gelenkschmerzen.

Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Kinder-Impfung gegen COVID-19 kommt?

Die Haftungsregelung gilt auch für diese Kinder-Impfung. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in § 60 IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden oder der ständigen Impfkommission. Der Anspruch auf die Impfung nach der Coronavirus-Impfverordnung besteht damit auch für Kinder ab fünf Jahren. Ärztinnen und Ärzte tragen kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn sie die Impfung ordnungsgemäß durchführen. Alle nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Impfverordnung mit einem für sie zugelassenen Impfstoff geimpften Personen können einen etwaigen Versorgungsanspruch wegen eines Impfschadens gegen den Staat geltend machen. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen einer Ständige-Impfkommissions-Empfehlung.

Was ist mit genesenen Kindern?

Die ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung genesener Kinder bisher nicht ausdrücklich. Die ständige Impfkommission wird auch das zu gegebener Zeit bewerten.

 

Wo finde ich die Empfehlung der ständigen Impfkommission?

Informationen zur COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren der ständigen Impfkommission sind auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-12-09.html

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