Stationäre Pflege in Berlin & Brandenburg so teuer wie nie

Die finanzielle Belastung Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen in Brandenburg steigt weiter. Die Zuzahlung für einen Platz in einer Pflegeeinrichtung liegt jetzt bei 1.838 Euro monatlich. Das sind 109 Euro mehr als im Vorjahresvergleich. Und für Bewohner in Berlin liegt die Zuzahlung jetzt bei 2.128 Euro monatlich. Das sind 81 Euro mehr als im Vorjahresvergleich. Die Kosten der Zuzahlung teilen sich auf in Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung und der so genannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil. Dieser pflegebedingte Eigenanteil schlägt in Brandenburg allein mit 859 und in Berlin mit 1090 Euro zu Buche. Durch die „kleine Pflegereform“, die noch von der alten Bundesregierung beschlossen wurde, werden die Pflegebedürftigen zum 01.01.2022 zwar etwas entlastet. So übernehmen die Pflegekassen je nach Verweildauer in den Einrichtungen zwischen 5 und 70 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile. Diese Entlastung könnte aber durch steigende Löhne und bessere Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen wieder neutralisiert werden. Dies ist laut einer Studie der Universität Bremen bereits ab 2023 zu erwarten.

Im Bundesschnitt stiegen die Zuzahlungen um 111 Euro auf 2.179 Euro. Diese Zahlen hat der Verband der Ersatzkassen e.V. veröffentlicht. Der ehrenamtliche Verbandsvorsitzender des vdek, Uwe Klemens, warnte bei der Vorstellung der Zahlen: „Wir müssen die Entwicklung bei den Eigenanteilen genauestens beobachten. Ggf. sind dann weitere Maßnahmen zur Begrenzung erforderlich.“ Dies sei richtigerweise auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden.

 

Finanzierung reicht nicht

Die in der „kleinen Pflegereform“ vorgesehenen Zusatzausgaben in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) seien zudem nicht ausreichend gegenfinanziert, so Klemens weiter. Allein die aktuelle Entlastung bei den Eigenanteilen kostet jedes Jahr drei Milliarden Euro: Eine Milliarde Euro ist durch den neuen Steuerzuschuss abgedeckt, zwei Milliarden dagegen in 2022 noch offen. Hinzu kommt die stetig steigende Zahl an Leistungsempfängern. Auch die Anhebung der Beitragssätze für Kinderlose um 0,1 Prozent ab dem 01.01.2022 werde nicht ausreichen, um das Defizit zu decken.

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