Sorgfaltspflicht und Patientenwohl an erster Stelle

Die Landesärztekammer Brandenburg bekräftigt ihre Bedenken bezüglich einer ausschließlichen Fernbehandlung und lehnt damit verbundene, weiterführende Vorschläge aus der Ärzteschaft ab, nach denen es möglich sein soll, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anhand von Konsultationen per Telefon oder Internet  auszustellen.

„Natürlich kann es für einen Patienten bequemer sein, einen Arzt per Telefon oder Internet zu konsultieren und z.B. auf diesem Wege eine AU-Bescheinigung ausgestellt zu bekommen. Eine Beratung und Untersuchung ohne den direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient birgt aber auch große Risiken“, so der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz, der, kurz vor dem 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt Anfang Mai, noch einmal den Standpunkt der Landesärztekammer Brandenburg zur Thematik der Fernbehandlung bekräftigen möchte. Gefahren bei einer ausschließlichen Fernbehandlung bestünden vor allem darin, eventuell Symptome falsch einzuschätzen oder gar zu übersehen und somit Fehldiagnosen zu stellen.

„Bei allen Überlegungen zum Thema Fernbehandlung müssen die Sorgfaltspflicht und damit verbunden das Patientenwohl an erster Stelle stehen“, so Schulz weiter.

Die Ausstellung einer AU-Bescheinigung aus der Ferne wäre darüber hinaus mit der derzeitigen Fassung der einschlägigen sozialrechtlichen Vorschriften wohl nicht vereinbar, so ergänzend Vizepräsident Dr. med. Hanjo Pohle. Ärztinnen und Ärzte, die AU-Bescheinigungen auf diesem Wege ausstellen, würden sich deshalb in unkalkulierbare rechtliche Risiken begeben.

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