Brandenburg schließt Vertrag zur digitalen Nachverfolgung von Kontaktpersonen

Im Kampf gegen das Virus schließt auch das Land Brandenburg einen Vertrag zur Nutzung der Luca-App ab. Die App ermöglicht eine digitale Nachverfolgung von Kontaktpersonen bestätigter Covid-19-Fälle – per Smartphone im direkten Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Ziel der App ist es, Kontakte lückenlos zu dokumentieren und fehleranfällige und möglicherweise unvollständige Papier-Kontaktlisten zu ersetzen. Mit dem Landesvertrag können noch vor Ostern bis zu sechs und bis circa Ende April dann alle Landkreise und kreisfreien Städte die Luca-Anwendung in Brandenburg nutzen. Der Vertragsabschluss erfolgt über den Informations- und Kommunikations-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung für die Nord-Bundesländer, Dataport. Daran beteiligen sich elf Bundesländer.

Mit Luca können persönliche Kontakt- und Besuchshistorien automatisch erstellt werden, die Datenübermittlung ist verschlüsselt und freiwillig. Die Nutzung der App, die auf allen gängigen Smartphones läuft, ist für alle Bürgerinnen und Bürger sowie teilnehmende Einrichtungen und Betriebe kostenfrei. Voraussetzung für die Luca-App: Die kommunalen Gesundheitsämter müssen die Software Sormas nutzen, die eine Verknüpfung mit der App erlaubt. Sormas ist eine E-Health-Software für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zum Management und zur Analyse von Infektionsausbrüchen, wie beispielsweise Covid-19. In Brandenburg haben alle Landkreise bzw. kreisfreie Städte Sormas. Die Gesundheitsministerin Brandenburgs zeigt sich bestätigt das die schnelle und lückenlose Kontaktnachverfolgung bei jeder nachgewiesenen Corona-Infektion ein wesentlicher Faktor beim Eindämmen der Pandemie sei. Nur so können Infektionsketten unterbrochen werden. Die Luca-App hilft überall dort, wo bisher handschriftlich Kontaktlisten ausgefüllt werden mussten. Erhält man dann ein positives Testergebnis, können die Daten durch das Gesundheitsamt nach persönlicher Zustimmung durch den Infizierten abgerufen und Kontaktpersonen automatisch benachrichtigt werden. Das entlastet nicht nur die Gesundheitsämter bei ihrer Arbeit, sondern auch Einrichtungen und Betriebe.

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