Besuchstopp ist aufgehoben – unter Auflagen

Ab heute gelten im Helios Klinikum Bad Saarow neue Besucherregelungen. Grundlage hierfür ist der aktuelle Beschluss der Landesregierung Brandenburg, nach dem auch wieder Besuche in Krankenhäusern möglich sind. Allerdings sind diese vom Land gelockerten Besucherregelungen mit strengen Auflagen verbunden.
Als am Freitagabend, den 8. Mai, die Mitteilung kam, dass die Landesregierung Brandenburg die Besucherregelungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen schon für den Folgetag Samstag lockern würde, klingelten beim Empfang des Helios Klinikums Bad Saarow die Telefone heiß. „So kurzfristig können wir auf einen so weitreichenden Beschluss nicht reagieren, der an zahlreiche Sicherheitsauflagen geknüpft ist“, erklärt Klinikgeschäftsführerin Carmen Bier. Nach ausgiebiger Beratung hat der Krisenstab des Bad Saarower Klinikums entschieden, die Besucherregelungen ab dem 13. Mai zu lockern. Der Besucherstopp ist somit ab Mittwoch aufgehoben.Dann gilt es jedoch für die Angehörigen bzw. Besucher, folgende neue Bestimmungen zu beachten:

  1. Es ist ein Besucher pro Patient und Tag gestattet.
  2. Die Besucher müssen sich bei der Stationsleitung melden und tragen sich in einem Besucherbuch ein.
  3. Besucher müssen zwingend einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  4. Vorzugsweise sollten von den Besuchern die Seiteneingänge der Stationen genutzt werden.
  5. Besuche sind nur in den vorgeschriebenen Besuchszeiten der jeweiligen Stationen folgender Kliniken möglich:

Konservative Fächer 9:00–12.30 Uhr

  • Allgemeine Innere Medizin, Gastroenterologie und Diabetologie
  • Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin
  • Gefäßmedizin
  • Kardiologie
  • Neurologie
  • Nuklearmedizin
  • Pneumologie und Schlafmedizin
  • Strahlenheilkunde

Operative Fächer 13:00–15:30 Uhr

  • Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • HNO
  • Neurochirurgie
  • Senologie
  • Traumatologie und Orthopädie
  • Urologie

Besucher-Sonderregelungen

  • Auf den Intensivstationen und der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin sind Besuchszeiten nur nach telefonischer Absprache möglich.
  • Auf der Isolierstation sind keine Besucher erlaubt.
  1. Die Beschränkungen gelten nicht für
  • den Besuch von Schwerstkranken, insbesondere zur Sterbebegleitung, durch ihnen nahestehende Personen und Urkundspersonen
  • Besuche von Geburtsstationen durch werdende Väter und Väter von Neugeborenen; das gleiche gilt für Partnerinnen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
  • Besuche zur Durchführung ärztlich verordneter oder sonstiger erforderlicher therapeutischer Versorgungen sowie zur Seelsorge
  1. Alle Besucher müssen sich an die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln halten.
  1. Personen mit Atemwegsinfektionen sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen. Ein Besuchsrecht besteht auch dann nicht, wenn in der jeweiligen Einrichtung aktuell ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen vorliegt.

„Wir freuen uns für unsere Patientinnen und Patienten, dass sie wieder von ihren Angehörigen besucht werden dürfen. Aber mehr soziale Kontaktebedeuten auch ein größeres Infektionsrisiko. Deshalb ist es bei der Lockerung wichtig, dass sich alle Besucher nicht nur an die neuen Regelungen, sondern auch weiter an die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln halten“, so Carmen Bier.

Zur Beachtung:

  • Die Cafeteria des Klinikums ist weiterhin nur für das Personal geöffnet.
  • Weiterhin gilt der Begleitstopp für ambulante Patienten, sofern sie nicht zwingend auf Hilfe angewiesen sind. Begleitpersonen dürfen nicht in den Warteräumen Platz nehmen und warten.
  • Im Klinikum herrscht weiterhin Maskenpflicht.

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