Förderrichtlinie in Kraft getreten

Der Pakt für Pflege ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung. Mit ihm soll unter anderem die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet und Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden. Für die Umsetzung stehen im Landeshaushalt jährlich insgesamt rund 22 Millionen Euro zur Verfügung. Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen. 1.Säule-Pflege vor Ort stärken (Förderprogramm für Kommunen) 2. Säule-Ausbau der Pflegeberatung (insbesondere der Pflegestützpunkte) 3.Säule-Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur (Investitionsprogramm Kurzzeit- und Tagespflege) 4.Säule-Fachkräftesicherung (Attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege).

Fördermittel können die Landkreise und kreisfreien Städte beantragen für

  • regionale Pflegestrukturplanung
  • Maßnahmen zur Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen
  • Vernetzung von Angebotsstrukturen in der Pflege und angrenzender Versorgungsbereiche
  • Umsetzung von investiven Förderungen in der Pflege (insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege aus dem Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz)
  • Begleitung der Ämter sowie amtsfreien Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Vor- und Umfeld von Pflege nach dem SGB XI.

Fördermittelanträge des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg 

error: Der Inhalt ist geschützt!
X