Weitere Förderungen möglich

Die Hebammen-Förderrichtlinie des Landes Brandenburg wird gut angenommen: Im ersten Halbjahr wurden bereits 58 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt, rund 133.800 Euro. Das sind gut 30.000 Euro mehr, als im gesamten letzten Jahr bewilligt wurden. In diesem Jahr stehen für die Hebammen-Förderrichtlinie insgesamt 232.000 Euro zur Verfügung. Mit dem Programm erhalten in Brandenburg tätige Hebammen finanzielle Unterstützung für die Ausbildungsbegleitung, Gründung einer eigenen Praxis/Niederlassung oder für Fortbildungen. Die Förderung kann beim Landesamt für Soziales und Versorgung beantragt werden

Hebammen-Förderrichtlinie

Die Zahl der angestellt tätigen Hebammen im Land Brandenburg ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich angestiegen: Von 175 Hebammen im Jahr 2010 auf 248 Hebammen im Jahr 2020. Dies entspricht einem Anstieg von 42 Prozent. Die Zahl der freiberuflich tätigen Hebammen hat sich schätzungsweise um ca. 27 Prozent erhöht von knapp 400 freiberuflich tätigen Hebammen im Jahr 2010 auf gut 500 im Jahr 2020. In Brandenburg gibt es 25 Krankenhausstandorte mit einer Geburtshilfe. Die Hebammenförderrichtlinie ist erstmals am 1. August 2020 in Kraft getreten.

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